Chronik

Drei Jahre Haft nach Messerattacke

Zu drei Jahren Haft ist ein 19 Jahre alter Iraker am Montag am Landesgericht in Klagenfurt verurteilt worden. Er hatte im Vorjahr einen Landsmann mit einem Messer verletzt. Der Grund: Er hatte sich von Islamaussagen seines Opfers auf TikTok beleidigt gefühlt. Der Gerichtsprozess fand unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt.

Die Überwachungskamera am Eingang eines Klagenfurters Mehrparteienhauses zeichnete auf, wie der schwarz gekleidete Angreifer im Juni 2022 mit dem Messer in der Hand angelaufen kam. Das 53 Jahre alte Opfer wollte gerade die Haustüre aufsperren. Zweimal stach der 19-Jährige von hinten auf den Mann ein. Dann lief der Angreifer sofort wieder davon.

Durch Glück nur leicht verletzt

Das Messer hatte laut Anklage eine Klingenlänge von 15 bis 20 Zentimetern. Der medizinische Sachverständige führte beim Prozess aus, das Opfer sei durch „glückliche Umstände“ nur leicht verletzt worden. Einige Meter weiter wurde zudem ein Schlagring mit der DNA des Angeklagten gefunden, den dieser auf der Flucht verloren hatte. Festgenommen wurde der Verdächtige schließlich vier Monate nach der Tat.

Angeklagter wollte Opfer Denkzettel verpassen

Der Angeklagte ist seit 2017 in Österreich, lebt in Wien und genießt subsidiären Schutz. Zu den Vorwürfen war er teilweise geständig. Er spielte die Tat jedoch herunter und sagte, er habe den Mann nur leicht verletzen und ihm einen Denkzettel verpassen wollen. Für die Attacke fuhr er daher extra von Wien nach Klagenfurt.

Das Opfer selbst betreibt mehrere TikTok-Kanäle, auf denen es sich sehr kritisch über den Islam äußert. Der 19-Jährige habe sich davon so beleidigt gefühlt, dass er den Mann zur Rede stellen wollte. Zur Untermauerung legte er auch Videostandbilder vor, auf denen das Opfer mit einem Patschen auf ein Foto schlägt, worauf Geistliche abgebildet sein sollen. Der Attackierte gab an, er sei schon mehrfach angegriffen worden. Er erfahre immer wieder Hass, weil er römisch-katholischen Glaubens sei. Den Angreifer kannte er übrigens nicht.

Laut Gericht bestand Lebensgefahr

Für den Schöffensenat war das Geständnis jedenfalls nicht reumütig, wurde in der Urteilsbegründung erklärt. Video und Gutachten würden zeigen, dass der Täter so vorgegangen sei, dass in der Regel Lebensgefahr besteht. Allerdings sei der Angeklagte noch ein junger Erwachsener, unbescholten und habe 1.000 Euro Schmerzensgeld bezahlt.

Schwer wiege dennoch die Tatsache, dass das Opfer von hinten überfallen wurde, hinzu komme „der religiös motivierte, extremistische Beweggrund“. „Religiöser Fanatismus hat keinen Raum“, mahnte der Richter. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Auch die Staatsanwaltschaft berief gegen das Urteil – es ist somit nicht rechtskräftig.