Fast täglich wird bei der Polizei eine Person als abgängig gemeldet. Im Vorjahr gab es 1.569 solcher Anzeigen. Der Großteil betrifft Minderjährige, die oft nach wenigen Stunden wieder wohlbehalten auftauchen.
Personensuche über Handyortung
„Kärnten heute“ geht der Frage nach, in welchen Fällen die Polizei Menschen orten darf.
Zwei Möglichkeiten für Handyortung
Für eine Handyortung durch die Polizei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Wenn jemand einen Notruf wählt und Hilfe braucht, dann könne man in der Landesleitzentrale relativ rasch einen Standort orten, so Rainer Dionisio, Sprecher der Landespolizeidirektion. Die zweite Möglichkeit ist, wenn jemand vermisst wird oder es kriminalpolizeilich notwendig ist, dann kann eine Handynotruf auch erfolgen, sagte Dionisio.
Recht auf Privatsphäre
In vielen Fällen ist eine Handypeilung aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Dabei spielt auch das Alter der vermissten Person eine Rolle. Jede Fahndungsmaßnahme wird nachträglich vom Rechtsschutzbeauftragten der Polizei überprüft. Die Kolleginnen und Kollegen seien sehr achtsam und schauen genauestens, was vorliege, so Dionisio. Man dürfe aber nicht vergessen, dass es in Österreich ein Grundrecht auf Privatsphäre gebe. Jeder volljährige Mensch dürfe seinen Aufenthaltsort selbst wählen, so Dionisio.
Bei jeder einzelnen Vermisstenanzeige spielen die Umstände eine Rolle. Gibt es einen Anlass für das Verschwinden, wie lange ist die Person schon weg und ist das Verschwinden erstmalig. Diese Kriterien können eventuell eine Handypeilung rechtfertigen. Eine Fahndung wird generell sofort eingeleitet, wenn es sich um Kinder und hilflose Personen handelt, die abgängig sind.