Adler auf dem Landesgericht
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Gericht

Erneute Verurteilung nach Veruntreuung

Erneut verurteilt worden ist Freitagvormittag jener 68 Jahre alte Klagenfurter, der als Mitarbeiter der Landeshauptstadt 1,7 Millionen Euro aus der Stadtkasse genommen hatte. Er muss nicht rechtskräftig eine Geldstrafe von 150.000 Euro zahlen. Erst im November 2021 war er zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Der 68-Jährige stand am Freitag wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung einem Schöffensenat, weil er seine illegalen Einkünfte nicht versteuert hatte. Der Schaden: Knapp 400.000 Euro. Der ehemalige Mitarbeiter der Stadtkasse war im Herbst 2021 wegen Veruntreuung zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden – mehr dazu in Millionenveruntreuung: Vier Jahre Haft. Er war geständig, in der Zeit von 1997 bis 2019 insgesamt 1,76 Millionen Euro aus der Stadtkasse genommen zu haben: „Es wurde mir zu leicht gemacht. Es war dann im Lauf der Zeit wie ein Spiel.“

„Was haben Sie denn mit dem Geld gemacht?“

Eine Frage, die damals nicht wirklich beantwortet wurde, interessierte die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Claudia Bandion-Ortner, am Freitag brennend: „Was haben Sie denn mit dem Geld gemacht?“, probierte sie es immer wieder. „Verbraucht“, lautete stets die knappe Antwort. Das wollte die Richterin nicht wirklich glauben: „Sie haben ja ohnehin schon gut verdient. Sie hatten einen Opel Mokka, keinen aufwendigen Lebensstil. Eine teure Freundin vielleicht?“ „Überhaupt nicht! Ich habe einfach gut gelebt. Hochgerechnet hatte ich 200 Euro mehr pro Tag zur Verfügung“, gab der 68-Jährige zurück.

„Wo haben Sie denn Urlaub gemacht?“, probierte es die Richterin weiter. „Auf der Saualm, da hat meine Familie ein Almhaus. Ich war zwei, drei Mal in Griechenland, sonst in Lignano“, so der Angeklagte. Und überhaupt: „Wenn ich das Geld irgendwie veranlagt hätte, hätte man es ja gefunden.“ Was auch nichts heißen müsse, so die Richterin: „Vielleicht haben Sie es ja vergraben? Hat es alles schon gegeben.“

Angeklagter: „Nicht schuldig“

In Sachen Abgabenhinterziehung fühlte sich der Angeklagte jedenfalls nicht schuldig: „Ich hätte nie gedacht, dass da Steuern fällig werden wie für mein Einkommen.“ Diese Verantwortung zweifelte die Richterin mit Verweis auf die kaufmännische Ausbildung des 68-Jährigen an: „Warum sollte man für illegale Einkünfte keine Steuern zahlen?“ Er hätte dann ja genaue Aufzeichnungen führen und selbst die Finanz informieren müssen, verwies der Angeklagte auf einen Aspekt, der der Veruntreuung wohl schon um einiges früher ein Ende gemacht hätte. „Ja, ich weiß schon, das wäre blöd gewesen. Aber es ist halt so!“, kommentierte die Richterin.

Auch Staatsanwältin Ines Küttler fand den Grund, warum man sich heute noch einmal vor Gericht trifft „strange“: „Wenn man sich am Gesetz vorbei ein Einkommen verschafft, natürlich wird man das nicht bei der Finanz angeben, wer tut denn das schon.“ Aber zum Zeitpunkt der Tat habe der 68-Jährige mit dem „bedingten Vorsatz“ gehandelt, finanzstrafrechtliche Delikte zu verwirklichen: „Das geht Hand in Hand.“

Urteil nicht rechtskräftig

Dieser Rechtsmeinung folgte auch der Schöffensenat nach kurzer Beratung: „Es wäre ja auch unfair, wenn jemand, der brav verdient und nicht einen Euro abzweigt, voll Steuern zahlt und einer, der sich ein schöneres Leben gönnt, nicht.“ Mit den sechs Monate Ersatzfreiheitsstrafe sei man an der untersten Grenze geblieben, immerhin habe der Angeklagte ja schon eine Haftstrafe abzusitzen.

Für die Finanz machte sich die Privatbeteiligtenvertreterin jedenfalls keine großen Hoffnungen, die knapp 400.000 Euro an Abgaben noch zu bekommen: „Es wurde bereits bis aufs Existenzminimum gepfändet. Die Finanz wird wahrscheinlich nie einen Euro sehen, Schadensgutmachung wird es also nicht geben.“