Wanderer auf Gamsgrubenweg
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Gericht

Zivilprozess um Gamsgrubenweg

Wie erwartet wird der Zivilprozess im Streit um den Besitz am Gamsgrubenweg im Nationalpark Hohe Tauern langwierig und aufwändig. Der Alpenverein (AV) klagt die Großglockner Hochalpenstrassen AG (GROHAG), die beim Wanderweg bei der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe bauen will. Der Grund gehöre gar nicht der GROHAG, sagt der Apenverein.

Die GROHAG will eine Schutzhütte am Gamsgrubenweg bauen, der Alpenverein sagt Nein. Das Areal, auf dem die umstrittene Hütte errichtet werden soll, gehöre gar nicht der GROHAG. Laut Alpenverein sei dieses Grundstück nach einer Vermessung im Jahr 1955 drei Mal so groß wie ursprünglich vereinbart ins Grundbuch eingetragen worden. Damit gehöre dem Alpenverein nun laut Grundbuch weniger, als erwartet.

AV: 36.000 statt 11.000 Quadratmeter eingetragen

Bei einer offensichtlichen Neuvermessung nach dem Krieg wurden aus 11.000 Quadratmetern, die einmal zur Straße werden sollten, 36.000 Quadratmeter. Nach heutigem Stand liege das Grundstück zwischen zwei Sonderschutzgebieten unter dem Großglockner. Voraussichtlich im Juni wird das Gericht einen Lokalaugenschein am Gamsgrubenweg machen.

Acht Zeugen waren am Dienstag geladen. Oliver Mandl, der Anwalt der Finanzprokuratur, vertritt die GROHAG. Er sitzt dem Klägeranwalt Markus Sandtner gegenüber.

Während des Prozesses
ORF/Peter Matha

Keine lebenden Zeugen mehr

Die Zeugen der beklagten GROHAG sollen beweisen, dass es schon jahrzehntelang klar war, wem das Wegstück in der breiten Version gehört. Von langjährigen Mitarbeitern der Straße, aber auch vom ehemaligen Nationalparkdirektor Peter Rupitsch, wurde das auch bestätigt, es habe nie Zweifel daran gegeben. Es gebe auch Grenzsteine, hieß es in der Verhandlung.

Das Problem bei der Verhandlung war, dass es keine lebenden Zeugen mehr gibt, die erklären könnten, wie es zwischen den Jahren 1941 und 1955 zur Veränderung im Katasterplan gekommen ist.

GROHAG: Vertrauen auf Grundbuch

GROHAG-Vorstandsdirektor Johannes Hörl sagte als Zeuge, die Grenzsteine seien sicher von der GROHAG gesetzt worden, wann das gewesen sei, wisse er nicht. Es gebe auch nicht zu jedem Papier einen Vorakt, sagte Hörl. Er vertraue auf das, was seit 68 Jahren im Grundbuch stehe.

Zudem gehe er davon aus, dass man in den Kriegswirren „nicht alles so hundertprozentig“ gemacht habe, und nicht alles offiziell.

Lokalaugenschein im Gebirge nach der Schneeschmelze

Für die Vertreter des Alpenvereins scheinen die Argumente der GROHAG nicht schlüssig zu sein, deswegen auch die aufwändige Klage um die Nationalparkfläche. Richterin Astrid Semlitsch will nun einen Sachverständigen für Vermessungsfragen in das Verfahren einbeziehen.

Der Prozess geht somit weiter. Möglicherweise wird es auch noch einen Lokalaugenschein geben, wie es der Heiligenbluter Bergführer Peter Suntinger als Zeuge vorschlug. Aber erst wenn der Schnee im Gebirge weg ist.