Alterspensionisten dürfen unbegrenzt dazu verdienen, sagte Steuerrechtsexperte Gerhard Huber von der Arbeiterkammer. Sie bekommen zum Jahresende einen Brief vom Finanzamt und müssen eine Lohnsteuererklärung abgeben, sagte Huber. Die nachträgliche Besteuerung beträgt meist 30 bis 40 Prozent der zusätzlichen Einnahmen.
Pensionisten als Arbeitskräfte
Verlust der Pensionszahlung droht
Aufpassen müssen aber alle jene, die in einer vorzeitigen Pension, also etwa einer Korridorpension, sind, denn ihnen droht der Verlust der Pensionszahlung. Huber: „Diese Personen dürfen tatsächlich nur bis zur Geringfügigkeit dazu verdienen, das sind heuer gut 500 Euro. Das heißt, mit 500 Euro bin ich noch safe, aber wenn ich 510 Euro in einem Monat verdiene, dann fällt die Pension für dieses Monat weg und ich habe nur diese 510 Euro. Da heißt es wirklich aufpassen.“
Huber empfiehlt Invaliditätspensionisten, bei Erreichen des Regelpensionsalters einen Antrag auf Umwandlung in eine Alterspension zu stellen, wenn sie Geld dazuverdienen wollen.