Politik

Streit um Verantwortung für BZÖ

Das BZÖ sieht sich als politischer Erbe von Jörg Haider und kündigt an, bei der kommenden Landtagswahl zu kandidieren. Auf 0,4 Prozent schrumpfte die Partei bei der letzten Landtagswahl. Doch es ist unklar, wer das BZÖ führt, den Anspruch stellen mehrere Personen, die sich gegenseitig die Verantwortung absprechen.

Am Dienstag wurde angekündigt, dass das BZÖ gemeinsam mit der Freien Bürgerpartei unter dem Namen „Bündnis für Kärnten“ antreten will – mehr dazu in BZÖ sagt, Zusammenarbeit mit FBP nichtig. Andere BZÖ-Vertreter meldeten sich tags darauf zu Wort und erklären eben diese Kandidatur für „nichtig“. Nach wie vor tobt also zwischen beiden Gruppen ein parteiinterner Machtkampf und Rechtsstreit um die Frage, wer die echten, rechtmäßigen BZÖ-Erben sind.

Jeder sieht sich im Recht

Seit Jahren gibt es gegenseitige Schuldzuweisungen und Parteiausschlüsse. Doch offensichtlich wurde nie restlos geklärt, wer nun das BZÖ führt. Auf der einen Seite steht Helmut Nikel, der sich als rechtmäßig gewählter BZÖ-Obmann sieht, samt Karlheinz Klement, der als Spitzenkandidat in die Landtagswahl gehen soll. Als rechtmäßigen BZÖ-Obmann sieht sich aber auch Karl Heinz Nadasdy auf der anderen Seite. Er erklärte am Mittwoch in einer Aussendung, weder Nikel noch Klement seien berechtigt, im Namen des BZÖ aufzutreten, deshalb sei auch der von ihnen verkündete Zusammenschluss des BZÖ mit der neuen Bürgerpartei nichtig. Ein Antreten bei der Landtagswahl unter einem BZÖ-ähnlichen Namen sei vom Vorstand niemals abgesegnet worden.

Nadasdy verweist dazu auf einen Beschluss des Parteigerichtes – alles null und nichtig, sagte dazu wiederum Nikel. Tatsächlich verlor das Bündnisgericht im Laufe des Streits seinen Vorsitzenden, was offenbar zur Klärung nicht beitrug.

Klage zur Klärung eingebracht

Nadasdy wird in der Causa von Rechtsanwalt Christian Leyroutz, früher FPÖ-Politiker, vertreten. Leyroutz sieht den Ball nun beim Landeszivilgericht, er habe dort Klage eingebracht. Darin gehe es um die Frage, wem die angeblich 700.000 Euro auf dem BZÖ-Konto zustehen. Leyroutz erhofft sich davon auch die Klärung, wer jetzt das „echte“ BZÖ in Kärnten vertrete. Gemeinsam ist Nikel und Leyroutz, dass sie eine Interviewanfrage des ORF ablehnten.

Auf die angekündigte Kandidatur der Gruppe um Nikel und Klement hat das vorerst keine Auswirkung. Um anzutreten, müssen sie allerdings erst pro Wahlkreis hundert Unterstützungsunterschriften vorlegen. Ob Klement dann unter dem Namen „Bündnis für Kärnten“ kandidieren darf, entscheidet die Landeswahlbehörde. Ein Grund für eine Ablehnung wäre eine Namensähnlichkeit mit einer anderen wahlwerbenden Gruppe, wobei das BZÖ um Nadasdy auf eine Kandidatur verzichtet.

Gerichtssprecher Christian Liebhauser bestätigte gegenüber dem ORF Kärnten, dass ein Verfahren anhängig sei. Das Gericht kläre derzeit, wer tatsächlich vertretungsbefugt für das BZÖ sei.