Bäuerin vor Gericht
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Gericht

Kühe abgemagert: vier Monate bedingt

Zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, bedingt auf drei Jahre, ist am Dienstag eine Landwirtin aus dem Bezirk Völkermarkt verurteilt worden. Sie musste sich wegen Tierquälerei am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die 60-Jährige soll zumindest 22 ihrer 36 Rinder unzureichend mit Wasser und Futter versorgt haben.

Ihr ganzes Leben verbrachte die Angeklagte auf einem Bauernhof in Griffen. Nach einer dreijährigen Schule für wirtschaftliche Berufe unterstützte sie ihren Vater am Hof und pachtete den Hof mittlerweile. Um den 92-jährigen Altbauern kümmert sich die 60-Jährige alleine, ebenso um die 36 Rinder am Hof. Nur bei der Waldarbeit hilft ihr ein Nachbar.

Tiere wogen nur die Hälfte des Normalgewichtes

Überfordert sei sie nicht, sagte die Frau vor Richter Dietmar Wassertheurer. Sie habe so gearbeitet, wie sie es von ihrem Vater gezeigt bekommen habe. Auch die Futtermenge für die Tiere habe sie nicht verändert, sagte die Angeklagte.

Dass mit ihren Tieren etwas nicht stimmt, bemerkte als erstes der Amtstierarzt bei einer Routinekontrolle im Juli. 22 der Rinder waren sehr mager, klein und dürften auf Dauer viel zu wenig Futter bekommen haben. Teilweise brachten die Tiere um die Hälfe weniger Gewicht auf die Waage als gesunde Artgenossen. Das bestätigte auch das Gutachten eines Sachverständigen. Eine Nachschau im November zeigte, dass sich am Zustand der Rinder nichts Wesentliches geändert hatte.

„Nichts bewusst falsch gemacht“

Die Angeklagte zeigte sich bei der Verhandlung zwar überrascht, wie dünn ihre Tiere auf den Fotos, die als Beweismittel vorgelegt wurden, aussahen. Sie habe nichts bewusst falsch gemacht, sagte die Frau. Künftig werde sie Unterstützung von ihrer Tochter – die mittlerweile auch bei ihr am Hof lebt – sowie Betriebshilfe der Landwirtschaftskammer in Anspruch nehmen, versprach die Angeklagte.

Mit der Unterstützung solle für einen stabileren Zustand der Tiere gesorgt werden. Sollte das nicht passieren, werde die Behörde ein Tierhalteverbot aussprechen, wurde die Verurteilte gewarnt. Staatsanwältin Karin Schweiger gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.