Das BZÖ Kärnten sei als vollwertige Landespartei in die Freie Bürgerpartei Österreich eingliedert worden, hieß es am Dienstag in einer Aussendung der FBP und werde als Bündnis für Kärnten (BFK) bei den nächsten Landtagswahlen kandidieren. Das Eingliederungsabkommen sei durch den Landesparteiobmann des BZÖ Kärnten, Helmut Nikel, den Bundesparteiobmann der FBP Österreich, Palm Georg und dem Landesgeschäftsführer des BZÖ Karlheinz Klement unterzeichnet worden. Klement werde auch Spitzenkandidat des Bündnis für Kärnten (BFK), heißt es auf der Homepage des FBP.
„Haiders Erbe weiterführen“
Die Fusion sei im Sinne eines vereinten bürgerlich-konservativen Lagers vollzogen, hieß es in der Aussendung. Palm (FBP): „Es gilt Jörg Haiders Erbe weiterzuführen und eine alte Kraft zu neuer Stärke zu führen um eine neue politische Stoßrichtung in Österreich zu verankern.“
Die Kräfte vor Ort müssten konzentriert werden, sagte Bündnis-Obmann Klement. Kärnten solle mit einem Parteiprogramm mit dem Namen „Freistaat Kärnten“ einen eigenen Weg gehen: „Alte Werte mit neuen Lösungen sollen Kärnten in eine Richtig lenken, welche den Linksrutsch und die Misspolitik von Kaiser & Co beenden.“
BZÖ: Nikel und Klement keine Landesgeschäftsführer
In einer Aussendung wies das BZÖ in einer Aussendung darauf hin, dass Helmut Nikel und Karlheinz Klement seit 19.12.2019 nicht berechtigt seien, im Namen oder für das BZÖ Kärnten aufzutreten, Verträge abzuschließen oder sonstige Handlungen zu setzen. Beide seien aus dem BZÖ ausgeschlossen worden. Die angesprochene „Eingliederung des BZÖ Kärnten“ in die Freie Bürger Partei FBP sei vom rechtmäßigen BZÖ-Vorstand nicht autorisiert und hinfällig. Der angekündigte Antritt zur Kärntner Landtagswahl 2023 unter der Dachmarke „BZÖ“ od. anderen Listenbezeichnungen, die mit dem BZÖ in Verbindung
gebracht werden könnten (z.B. „Liste Jörg“) seien ebenfalls vom BZÖ-Vorstand nicht autorisiert. Gezeichnet ist die Aussendung von interims Landesobmann Karl Heinz Nadasky und Finanzreferent Maximilian Schmid.
So klar scheint die Lage aber doch nicht zu sein, laut Anwalt Christian Leyroutz werde es nun eine Klage beim Landesgericht Klagenfurt geben, um zu klären, wer nun wirklich für das BZÖ sprechen könne.