Ein braunes Huhn im Stall
ORF
ORF
Chronik

Fehlende Unterschrift: Stallpflicht offen

Nach mehreren Fällen von Vogelgrippe in Wien und Niederösterreich ist auch für zahlreiche Geflügelbetriebe in Kärnten eine Stallpflicht verhängt worden. Ursprünglich hätte sie am Montag beginnen sollen. Weil eine Unterschrift von Gesundheitsminister Johannes Rauch fehlt, verzögert sie sich weiter.

Die Stallpflicht soll in Kärnten in 64 Gemeinden gelten, die schon bisher als „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ eingestuft wurden. Das betrifft weite Teile der Bezirke Wolfsberg, Völkermarkt und des Kärntner Zentralraumes, vor allem entlang von Flüssen und Seen. Wann diese aber in Kraft treten soll, stehe laut Land Kärnten aber noch nicht fest, weil auch noch nicht feststeht, wann die Unterschrift des zuständigen Ministers ergehen werde. Es gebe in Kärnten aber noch keinen Fall.

Geflügelhalter mit mehr als 50 Tieren müssen demnach alles unternehmen, um Kontakt mit Wildvögeln oder herabfallenden Dingen zu unterbinden, sagt Landesveterinärdirektor Holger Remer: „Tränken und Futterplätze müssen so eingerichtet sein, dass Wildgeflügel keinen Zugang hat und dass zum Beispiel Federn von vorbeifliegenden Vögeln nicht in den Bestand hineinfliegen und eine Infektion hervorrufen können.“

Verdachtsfälle sofort melden

Erkrankungen bei Menschen wurden in Europa beim aktuellen Virus bisher nicht nachgewiesen. Für Tiere gilt die Geflügelpest aber als hoch ansteckend. Sie kann große Ausfälle in den Beständen hervorrufen. Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel müssen daher ebenso sofort den Amtstierärzten gemeldet werden wie Verdachtsfälle beim eigenen Geflügel.

Laut Remer sei Kärnten durch die Beckenlandschaft relativ günstig gelegen: „Wir sind meistens dann betroffen, sobald das Zugvögelgeschehen eintritt. Dann sind die Bewegungen der Vögel von südlicheren Regionen in nördlichere Gefilde. Da kann es zu Infektionen kommen. Wir haben aber nicht den Druck, wie die größeren, flachen Bundesländer haben, wo wesentlich größere Mengen an Wildgeflügel unterwegs ist und wo es regelmäßig zu Infektionen kommt.“

Freilandhaltung vermutlich wieder ab Ostern

Der Gesundheitsminister wird am Montag eine Verordnung erlassen, die voraussichtlich ab Dienstag in Kraft tritt und die die Freilandhaltung bis auf Weiteres untersagt. Wie lange die Stallpflicht gelten wird, ist offen. Landesveterinärdirektor Remer rechnet damit bis zum Ende des großen Vogelzuges etwa um Ostern.