In den Innenstädten, wie etwa in Villach, war am Dienstag viel los, fast so viel wie in der Vorweihnachtszeit, denn der Abverkauf hat begonnen. Friedrich Phillip etwa freut sich, dass in der Stadt viel los ist. Beim Bummeln finde man immer wieder etwas zu kaufen, so der Villacher gegenüber dem ORF.
Umtausch startet
Etwa 15 Prozent des Weihnachtsumsatzes erwirtschaften die Händler nach Weihnachten. „Für den Handel sind traditionell die Feiertage zwischen Weihnachten und 6. Jänner sehr wichtig“, sagte Oliver Hönlein vom Trend Store Villach. Viele Gutscheine werden eingelöst und viele Leute kommen mit Bargeldgeschenken zum Einkaufen.

Gutscheine 30 Jahre gültig
Viel zu tun hat in diesen Tagen auch der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Es gibt Anfragen zu den Themen Umtausch und Gutscheine. Gutscheine seien grundsätzlich 30 Jahre gültig, so Stephan Achernig, Leiter Konsumentenschutz. Eine kürzere Frist sei theoretisch möglich, müsse aber im Einzelfall begründet werden, so der Konsumentenschützer. Er rät trotzdem, Gutscheine rasch einzulösen, denn es kann sein, dass das Unternehmen in Insolvenz geht.

Kein gesetzliches Umtauschrecht
Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Wobei sich die meisten Händler gerade bei Weihnachtsgeschenken kulant zeigen. Auch unter dem Jahr könne man die Produkte mit Kassenbon innerhalb einer Frist umtauschen. Zu Weihnachten werde diese Frist oft sogar ausgedehnt, sagte Raimund Haberl von Wirtschaftskammer. „Die Händler sind hier sehr kulant und jedem wird die Möglichkeit geboten ein Weihnachtsgeschenk, dass ihm nicht gefällt, gegen ein passendes umzutauschen“, so Haberl.
Geld zurück erhält man in den meisten Fällen nicht, aber immerhin andere Ware oder eben Gutscheine.