Die Berufsfeuerwehr musste mit Tauchern ausrücken, um die verstopfte Wehranlage zu säubern und Gitter anzubringen. Die Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr Köttmannsdorf mussten unter Wasser, weil das Rohr beim Rückhaltebecken mit Holz völlig verlegt worden war. Bei den tiefen Temperaturen unter Wasser mussten Spezialkräfte eingesetzt werden, die Einsatztaucher und Höhenretter der Berufsfeuerwehr.
Bereits der zweite Einsatz vor Ort
Wolfgang Germ von der Berufsfeuerwehr Klagenfurt sagte, mit Pumpen senke man den Wasserspiegel. „Dann können die Taucher die Äste und das Holz herausholen und gleichzeitig befreit die gesicherte Höhlenrettung den Schacht vom Material.“ Das sei schon zum zweiten Mal gemacht worden, so Germ. Der Biber sei aber schlau, er tauche mit dem Holz unter das Gitter und wolle den Abfluss verstopfen.
Schäden durch Biber
Damit das verhindert wird, sollen nun zusätzliche Gittermatten am Schacht befestigt werden. Den Verantwortlichen für den Hochwasserschutz macht der Biber hier zunehmend zu schaffen. Ziviltechniker f. Flussbau und Hochwasserschutz Franz Maidic, sagte, die Biber seien seit drei bis vier Jahren, es gebe eine ganze Kolonie, die einen in Schach halte.
Vergrämungsversuche vor Abschuss
Von vier bis fünf Tieren geht man hier inzwischen aus. Am Ufer hinterlassen die Nager mit ihren Burgen und Löchern immer deutlichere Spuren. Längst nicht der einzige Hotspot in der Stadt, wo der Hochwasserschutz durch die Nager gefährdet wird, so Gernot Bogensberger von der Abteilung Entsorgung u. Hochwasserschutz im Magistrat. Es gebe mit Rotschitzen, dem Russenkanal und Rababach drei Hotspots, wo man versuche, den Biber zu vergrämen und seine Bauteile abzutragen. Bevor man ihn abschießen müsse, versuche man, die Biberbauten abzubauen, so Bogensberger.
Laut Biberverordnung dürfen pro Jahr kärntenweit 66 Tiere erlegt werden. Ausgeschöpft wurde das Kontingent bisher nicht, heißt es vom Land. Die Verordnung läuft Ende Jänner aus. Aktuell wird der Biberbestand erhoben. Anhand der Zahlen wird entschieden, ob eine neuerliche Bejagung der geschützten Tiere erlaubt wird.