Soziales

Kontrollen trotz Ende der 3-G-Pflicht

Ab Freitag ist die 3-G-Pflicht trotz Doppelwelle von Covid-19 und Influenza für Krankenhäuser aufgehoben. Sie galt bisher für Patienten, Begleiter und Besucher. Freitagfrüh gab es aber noch vereinzelt Kontrollen. Denn die Infos wurden nicht an jeden vom Kontrollpersonal weitergegeben.

Nicht immer ist die Kommunikation zwischen Gesundheitsministerium und Krankenhäusern die direkteste und schnellste. Anders lässt sich kaum erklären, warum Besucher des Klinikum Klagenfurt am Freitag trotz Inkraftreten der neuen Covid-Verordnung auf ihren 3-G-Status hin überprüft wurden.

Bei der KABEG spricht man von Zeitverzögerungen und Einzelfällen und stellt klar: Auch in den KABEG-Spitälern gilt die 3-G-Regel nicht mehr. Das gelte sowohl für Patientinnen und Patienten, als auch für Besucherinnen und Besucher, Begleitpersonen und Personal.

Auch AUVA hatte noch Kommunikationsprobleme

Ähnlich die Situation im Unfallkrankenhaus, auch dort wurde ein Radio-Kärnten-Hörer Freitagfrüh noch nach einem gültigen PCR-Test gefragt. Auf Nachfrage bei der zuständigen Pressestelle der AUVA als Betreiber hieß es, man agiere österreichweit und hätte sich zuerst noch mit anderen Bundesländern abstimmen müssen. Jedes Bundesland und Gesundheitseinrichtung darf nämlich strengere Maßnahmen vorsehen. Aber bald stand fest, dass die 3-G-Regel auch im UKH fällt. Weiterhin gelten in allen Spitälern eine FFP2-Maskenpflicht, Händedesinfektion und Abstand.