Soziales

54,5 Millionen Euro für Job-Qualifikation

Trotz Rekordbeschäftigung und vieler offener Stellen gibt es noch Menschen, die für eine erfolgreiche Jobsuche Unterstützung und Qualifikation benötigen, darunter auch viele Jugendliche. 2023 beträgt das Budget des Territorialen Beschäftigungspakts 54,5 Millionen Euro.

Es ist eine Mischung aus Aus- und Weiterbildung, Unterstützung und Begleitung, die aus dem Territorialen Beschäftigungspakt finanziert wird. Das Geld kommt vom Arbeitsmarktservice (AMS) und dem Land Kärnten, aber auch vom EU-Sozialfonds und den Partnern Arbeiterkammer Kärnten, Wirtschaftskammer Kärnten, Industriellenvereinigung Kärnten, ÖGB Kärnten und dem Sozialministeriumservice (Landesstelle Kärnten), sowie anderen Stellen.

Territorialer Beschäftigungspakt

Unterstützung sei weiterhin notwendig, auch wenn derzeit die Lage am Arbeitsmarkt gut sei, so Arbeitsmarktreferentin Gaby Schaunig (SPÖ). Sie sagte, die Abnahme der Langzeitarbeitslosigkeit zeige dass man gezielt Gruppen unterstütze, die vermutlich schwierig am Ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln seien.

Gesamtbudget und Plätze

  • 2019: 38,33 Mio. Euro bei 3.705 Plätzen
  • 2020: 66,89 Mio. Euro bei 5.598 Plätzen
  • 2021: ca. 70 Mio. Euro bei 6.638 Plätzen
  • 2022: 48,49 Mio. Euro bei 6.281 Plätzen
  • 2023: 54,56 Mio. Euro bei 5.813 Plätzen

Schulabschluss nachholen

Mit dem Geld wird beispielsweise Jugendlichen ermöglicht, den Schulabschluss nachzuholen und in Berufen zu schnuppern. Es gibt Lernbegleitung in Berufsschulen und Hilfe bei Bewerbungen. Finanziert werden auch Arbeitsstiftungen oder die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterbildung von Beschäftigten in den Betrieben, so AMS-Geschäftsführer Peter Wedenig: „Wo wir versuchen, den Betrieben und den Mitarbeitern zu helfen. Wenn die Betriebe in Weiterbildung investieren, zeigt sich, dass die Menschen auch beschäftigt bleiben.“ 5.800 Menschen in Kärnten sollen 2023 von diesem Beschäftigungspakt profitieren.

Zielgruppen 2023

Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 im Übergang von Schule zu Beruf, Schulabbrecher, bildungsbenachteiligte und niedrig qualifizierte Personen, Langzeitarbeitslose, bedarfsorientierte Mindestsicherungsbeziehender, Wiedereinsteiger, Personen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Benachteiligung, Beeinträchtigung und Behinderung, ältere Personen.