Dunkles Auto fährt auf Straße im Nebel
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Chronik

Lichtpflicht bei schlechter Sicht

Richtig sehen und gesehen zu werden ist im Straßenverkehr gerade bei den winterlichen Fahrverhältnissen mit schlechter Sicht besonders wichtig. Darauf machen die heimischen Autofahrerclubs aufmerksam. Denn, ist ein Fahrzeug unzureichend beleuchtet, dann ist das nicht nur gefährlich, sondern kann auch hohe Geldstrafen nach sich ziehen.

Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht müssen einwandfrei funktionieren, um bei schlechten Sichtverhältnissen ausreichend zu sehen und rechtzeitig gesehen zu werden. Im Schnitt ist jeder fünfte Autofahrer mit mangelhafter Lichtanlage unterwegs, heißt es vom Automobilclub ÖAMTC. Die Mängel reichen von falsch eingestellten, über verschmutzte und beschädigte, bis hin zu defekten Scheinwerfern.

Automatisches Licht leuchtet nur nach vorne

Oliver Weber vom ÖATMC sagt, es sei außerdem fatal, sich auf die automatische Lichtanlage zu verlassen, denn viele Lenkerinnen und Lenker wissen nicht, dass das automatische Tagfahrlicht nur mit einem Standlicht zu vergleichen ist: „Es leuchtet nur nach vorne, aber hinten hat man keine Beleuchtung, das ist das Tückische der Lichtautomatik. Das heißt, der Mensch ist nach wie vor gefragt, damit er die richtige Beleuchtung, je nach Fahrzeugtype, einschaltet.“

Strafen bei falscher Lichtverwendung

Auch die Nebelschlussleuchte ist immer manuell einzuschalten und auch wieder auszuschalten. Abgesehen von dem erhöhten Unfallrisiko muss man bei falscher Lichtverwendung auch mit Strafen von theoretisch bis zu 5.000 Euro rechnen. Ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird meist ein Organmandat oder eine Anonymverfügung bis zu etwa 72 Euro ausgestellt. Bei einer Anzeige kann die Strafhöhe bereits einige hundert Euro ausmachen, warnt der ÖAMTC.