Das Nichterscheinen zu einem Termin wird mit dem Begriff No-Show bezeichnet. Bei Ärzten rechnet man mit einer No-Show-Rate von 20 Prozent des Honorars, bei Psychotherapeuten sind es häufig hundert Prozent. Einige Ärzte-Praxen sind dazu übergegangen, ihre Patienten am Vortag an ihren Termin zu erinnern, so sei zumindest die Ausrede „Vergessen“ vom Tisch.
Strafzahlung kann Existenz sichern
Stefan Sternath, der Wirtesprecher in der Wirtschaftskammer sagte, eine solche Strafzahlung für Gastronomie-Kunden sei in einigen Bereichen schon existenzwichtig: „Bist du in einem Top-Tourismusort, wo eine sehr hohe Frequenz ist, kannst du den Tisch sehr schnell nachbesetzen, die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch. Bist du aber am Land, wo der Gast vorausplant, da kommt nicht innerhalb einer halben Stunde wer hin, da gibt es ja keinen Plan B.“
Tischreservierungen verstreichen zu lassen, sei für den Wirt ein markanter Verlust. Auch eine Reservierung im Restaurant sei ein Vertrag, der von beiden Seiten eingehalten werden müsse. Die Poenalzahlung richtet sich nach dem Durchschnittsumsatz pro Gast, sagte Sternad: „Das können 30 bis – in einem Gourmet-Lokal – 150 Euro sein.“
Gast muss auch Rücktrittsrecht eingeräumt werden
Es gehe nicht darum, Strafen zu kassieren, sagte der Wirtesprecher. Es gehe darum, auf das Problem aufmerksam zu machen: „Grundsätzlich ist es so, dass dem Gast beim Reservieren klar ersichtlich sein muss, dass eine No-Show-Gebühr fällig wird, sollte er nicht kommen.“
Der Gast müsse aber auch ein Rücktrittsrecht haben, das müsse aber sehr einfach gemacht sein, sagte Sternad: „Bitte sag’ uns rechtzeitig, solltest du nicht kommen, denn dann können wir noch reagieren. Und so lange wir noch reagieren können, ist kein Schaden entstanden.“