Angeklagter vor Schöffensenat
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Gericht

15 Jahre Haft für Missbrauch von Töchtern

Weil er seine drei Töchter jahrelang schwer sexuell missbraucht haben soll, ist ein 41-Jähriger am Freitag von einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Laut Anklage gab es unzählige Übergriffe über Jahre hinweg. Der Mann leugnete und sieht sich als Opfer.

Wie Richter Gernot Kugi, der dem Schöffensenat vorsaß, in seiner Urteilsbegründung sagte, gebe es keinen Zweifel an der Schuld des Mannes. Das Urteil stütze sich auf die Aussagen der Kinder: „Es waren schwerste sexuelle Übergriffe, systematischer schwerer sexueller Missbrauch.“ Und weiter: „Ungeachtet Ihrer Unbescholtenheit gibt es für Sie nur die Höchststrafe.“

Töchter missbraucht, Sohn vertraute sich Tante an

Die Töchter des Mannes sind heute 19, 16 und sieben Jahre alt. Der Mann soll sie alle missbraucht haben: Sie waren laut Anklage zu diesem Zeitpunkt jünger als 14 Jahre, die jüngste Tochter sei zu Beginn der Übergriffe überhaupt erst fünf Jahre alt gewesen. Fast eine halbe Stunde lang schilderte Staatsanwältin Denise Ebner zu Beginn der Verhandlung unzählige schwerste Übergriffe. Dadurch hätten die Betroffenen nicht nur körperlich gelitten.

15 Jahre Haft für Kindesmissbrauch

Die zwei älteren Mädchen leiden unter schweren posttraumatischen Belastungsstörungen. Noch unklar ist, ob auch das jüngste Mädchen eine solche entwickeln würde – wenngleich die Sachverständige festhielt, bei den vorgeworfenen Taten sei es sehr klein gewesen und es habe sich um „eine enorme Grenzüberschreitung mit maximaler Bedrohung“ gehandelt.

Bruder hatte Angst um Schwestern

Aufgeflogen war die Sache, als sich der heute zwölfjährige Sohn des Angeklagten seiner Tante anvertraut hatte. Er sagte, dass er die Übergriffe teilweise mitansehen habe müssen. Auch er hat seither mit schweren psychischen Problemen zu kämpfen, hat begonnen, sich selbst zu verletzen und in der Vergangenheit schon konkrete Suizidpläne gefasst.

Der Sohn gab bei seinen Einvernahmen an, dass er auch mehrmals Angst gehabt habe, dass die Schwestern die Tortur womöglich nicht überleben würden. Völlig blass und unmittelbar nach den Übergriffen fast leblos wirkend habe er sie erlebt. Ebner bezeichnete die Opfer als absolut glaubwürdig, der Angeklagte habe in Untersuchungshaft außerdem einen Brief an seine Eltern geschrieben, der wohl als Geständnis zu werten sei.

Taten vom Angeklagten abgestritten

Der 41-Jährige hatte während seiner gesamten Untersuchungshaft keine Angaben gemacht beziehungsweise die Taten abgestritten. Am Freitag gab er eine Tat zu – dieser Übergriff war von seiner zweitältesten Tochter so konkret geschildert worden, dass sie sogar das genaue Datum vor fünf Jahren nennen konnte, denn die Tat habe sich nach einem Konzert ereignet.

Der 41-Jährige räumte die Tat zwar ein, wollte aber jeden Aspekt daran abschwächen. Seine Ehefrau, mit der derzeit die Scheidung läuft, habe ihre „Ehepflichten nicht erfüllt“. Außerdem sei er so schwer betrunken gewesen, dass er seine Frau nicht mehr von seiner Tochter unterscheiden habe können, die Tat sei außerdem nicht so drastisch gewesen wie von der Staatsanwältin geschildert und schließlich habe die damals Zwölfjährige auch eingewilligt.

Täter sieht sich als Opfer

Wie die Kinder darauf kommen, ihn so zu belasten, war eine Frage, die Richter Kugi in Variationen mehrmals stellte. Daraufhin nannte der 41-Jährige die Scheidung als Grund, seine Frau wollte sich wohl seinen Schrebergarten unter den Nagel reißen. Sein Sohn sei entweder beeinflusst oder ihm sei etwas versprochen worden. „Sehen Sie sich selbst als Opfer?“, fragte Kugi konkret. „Ja“, gab der Angeklagte zurück, „weil ich beschuldigt werde, etwas gemacht zu haben, was nicht war, oder nur teilweise war. Und weil meine Frau sich getrennt hat.“

Die schweren psychischen Probleme der Kinder begründete der Angeklagte mit der Scheidung, was die Sachverständige, die die Kinder untersucht hatte, aber ausschloss: „Sie hatten viele Details in ihren Erzählungen, und ihre Schilderungen waren so klar.“ Auch dass die Kinder immer wieder Kontakt zu ihrem Vater gesucht hätten, sei nicht ungewöhnlich: „Die Kinder haben den Vater als Schwächeren erlebt, da ist es so, dass die Kinder ihn unterstützen wollen. Auch während eines Missbrauchs, weil die Betroffenen oft die komplette Schuld an sich ziehen.“ Der Schöffensenat sprach mit 15 Jahren die Höchststrafe aus, das Urteil ist nicht rechtskräftig.