Chronik

Was bei Betriebskosten zu beachten ist

Seit neun Jahren überprüft die Arbeiterkammer auf Wunsch die Betriebskosten der Mietwohnungen von Kärntnerinnen und Kärntnern. Immer wieder fällt dabei auf, dass in den Betriebskosten auch Punkte enthalten sind, die eigentlich von Eigentümern übernommen werden müssten. Das dürfte nicht an Mieter abgewälzt werden.

In diesem Jahr überprüfte die Arbeiterkammer bei 448 Kärntner Wohnanlagen die Betriebskostenabrechnungen des Vorjahres bei den Hausverwaltungen. Fast zwei Drittel der Fragen konnten schon im Vorgespräch geklärt werden. In zehn Prozent der Fälle musste die Arbeiterkammer jedoch intervenieren, zwei Fälle werden sogar gerichtlich entschieden werden müssen.

„Vor der Einführung unseres Betriebskosten-Checks hat es noch ärgere Dinge gegeben, als wir sie jetzt feststellen. Aber natürlich gibt es immer noch Themen, die vor Gericht ausgefochten werden müssen“, sagt Günther Goach, Präsident der Kärntner Arbeiterkammer (AK).

Genau hinsehen beim Punkt „Sonstiges“

Hellhörig müsse man werden, wenn in der Betriebskostenabrechnung der Punkt „Sonstiges“ auftauche, sagt AK-Wohnrechtsexperte Michael Tschamer. Viele Arbeiten in der Wohnanlage würden die Mieter bei der Abrechnung eigentlich nichts angehen, so Tschamer: "Da geht es beispielsweise um die Dachwartung oder um Trinkwasseruntersuchungen, aber auch um Kosten, die ganz klar als Instandsetzungskosten anzusehen sind. Dazu gehören beispielsweise Störungsbehebungen oder Fernwartungen beim Lift.

Die Kärntner Konsumentenschutzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ) sagte, in Zeiten der rasanten Preissteigerung müsste der Bund bestimmte Positionen aus dem gesetzlichen Betriebskostenkatalog nehmen: „Die Grundsteuer ist keine Steuer auf ein Vermögen des Mieters, sondern auf ein Vermögen des Eigentümers.“ Im Rahmen des Betriebskostenkataloges können diese Kosten jedoch derzeit auf Mieterinnen und Mieter übertragen werden.

Die nächste Möglichkeit seine Betriebskosten überprüfen zu lassen, wird es übrigens im Sommer 2023 geben.