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Chronik

Wölfin im Gailtal geschossen

Eine Wölfin ist in der Nacht auf Montag im Gailtal erlegt worden. Vier Wochen lang hatte dort eine Abschussmöglichkeit gemäß der Kärntner Wolfsverordnung bestanden, teilte der zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP) mit. Es ist der erste Abschuss gemäß der Wolfsverordnung, die die Jagd auf die geschützten Tiere ermöglicht.

Die Kärntner Wolfsverordnung ermöglicht die Jagd auf die geschützten Tiere, wenn sie viele Nutztiere reißen oder sich wiederholt in besiedeltes Gebiet vorwagen. Heuer im Jänner trat die neue Wolfsverordnung in Kraft – mehr dazu in Wolfsverordnung für Jäger „schwierig“ (kaernten.ORF.at; 4.2.2022).

Zu einem Abschuss eines Wolfes kam es aber lange nicht, obwohl immer wieder Schafe gerissen wurden, zuletzt im Gailtal – mehr dazu in Wolf riss 30 Schafe im Gailtal (kaernten.ORF.at; 2.11.2022). Wegen solcher Risse gab es seit rund vier Wochen wieder eine Abschussmöglichkeit für das an sich geschützte Tier.

Wolfsbeauftragter bestätigte Abschuss laut Verordnung

Dieser erste Abschuss durch einen Jäger wurde, so wie es die Verordnung vorsieht, innerhalb von 24 Stunden an das Land Kärnten gemeldet. Der Wolfsbeauftragte des Landes begutachtete die Umstände und bestätigte, dass die Wölfin innerhalb des laut Verordnung erlaubten Radius getötet worden war.

Erst vor zwei Wochen waren im Gailtal in einer Nacht an die 30 Schafe gerissen worden. Ob durch die nun getötete Wölfin, war vorerst unklar, DNA-Proben wurden genommen. Laut Gruber wurden heuer bereits rund 400 Nutztierrisse in Kärnten verzeichnet, etwa 30-mal wurden Wölfe im Siedlungsbereich in Kärnten gesichtet beziehungsweise vergrämt.

Schadwölfe und Risikowölfe

In der Kärntner Wolfsverordnung, die Anfang des Jahres präsentiert wurde, ist von Schadwölfen und Risikowölfen die Rede. Ein Schadwolf ist ein Tier, das in einem Monat nachweislich 20 (oder in drei Monaten 35) Nutztiere auf einer Alm tötet oder verletzt.

Risikowölfe sind solche, die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen. Wenn versucht wird, so einen Wolf zu vergrämen (etwa mit einem Warnschuss) und er sich dennoch wieder im besiedelten Gebiet blicken lässt, darf er geschossen werden. Es gilt ein Radius von zehn Kilometern rund um den Sichtungsort.

Gruber dankte Jägerschaft

Für Gruber beweise der Abschuss, dass mit Hilfe der Verordnung „Mensch und Tier vor Problemwölfen geschützt werden können“. Und er nahm schon einmal prophylaktisch die beteiligten Jäger in Schutz: „Ich danke der Jägerschaft für ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung und stelle mich schützend vor jeden, der dafür angegriffen wird.“

Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber sieht den Abschuss positiv, wie er in einer Aussendung sagte: „Die Wölfe stellen für den ländlichen Raum insgesamt, vor allem aber für die Landwirtschaft eine enorme Herausforderung dar. Umso wichtiger ist es, dass mit diesem Abschuss der eingeschlagene Kärntner Weg bestätigt wird.“ Er hoffe, dass auf EU-Ebene bald ein Umdenken beim Schutzstatus der Wölfe erfolgt und die Bejagung künftig generell rechtlich erleichtert werde, so Huber.

Protest vom WWF

Die Naturschutzorganisation WWF zeigte sich in einer Reaktion erschüttert über den Abschuss der Wölfin. Es sei ein „schwarzer Tag im österreichischen Naturschutz“. Der Wolf sei aus gutem Grund eine europarechtlich streng geschützte Art. Die Abschuss-Erlaubnis durch das Land Kärnten – noch dazu lange nach Ende der Almsaison – sei ein Armutszeugnis und zeige die fehlende Bereitschaft der Politik, fachgerechte Lösungen wie Herdenschutz zu unterstützen, so WWF-Wolfexperte Christian Pichler.