In der Klage geht es vorerst um nicht viel: 20 Euro und 28 Cent. Das ist die Steigerung der Grundgebühr von 1,44 Euro pro Monat auf 4,90 Euro. Eine Kundin fordert mit Unterstützung ihres Anwalts die Differenz dieses Betrages für die vergangenen sechs Monate zurück.
Steigerung um 340 Prozent
Der Anwalt beruft sich darauf, dass eine Steigerung der Grundgebühr von 340 Prozent nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Klagenfurt überhöht sei. An die 32 Prozent seit 2008 wären angemessen gewesen. Die Stadtwerke kontern, man habe die Grundgebühr nicht nach den Geschäftsbedingungen erhöht, sondern man habe den Paragrafen 80 des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG) genutzt. Aufgrund der Umstände sei in diesem Jahr bereits seit Februar per Gesetz eine rasche Preisanpassung vorgesehen gewesen.
Die Erhöhung um 340 Prozent ist für den Anwalt der Klägerin jedoch alles andere als angemessen. Der Paragraf des Gesetzes diene als Reißleine für Notsituationen, um die Energieversorgung nicht zu gefährden, und davon sei man derzeit weit entfernt. Das Maß für Anpassungen sei weiterhin der Verbraucherpreisindex, der derzeit bei elf Prozent liegt.
Rückzahlung an Zehntausende Haushalte möglich
Wenn die Klagenfurter Stromkundin mit ihrer Klage durchkommt, müssen die Stadtwerke das zu viel kassierte Geld an Kundinnen und Kunden zurückgeben. Bei Zehntausenden Haushalten seien das in einem Jahr mehr als 2,5 Millionen Euro.
Kundin prozessiert gegen Stadtwerke
Eine Kundin prozessiert gegen die Stadtwerke Klagenfurt, weil nicht nur der Strompreis, sondern auch die Grundgebühr deutlich erhöht worden ist.