Chronik

Diversion für Zahnarzt von OLG aufgehoben

Das Oberlandesgericht Graz bestätigt auf Nachfrage gegenüber dem ORF, dass die Diversion aufgehoben worden ist, die ein Klagenfurter Zahnarzt bei seinem Prozess in Graz im November 2021 überraschenderweise bekommen hat. Ihm wird vorgeworfen, Patienten und Versicherungen geschädigt zu haben.

Der Prozess wurde in Graz durchgeführt, weil der Arzt familiäre Bindungen beim Gericht in Klagenfurt hat. Laut Anklage handelte es sich bei den Eingriffen um Kürettagen, Weisheitszahn-Entfernungen und „Flap-Behandlungen“, bei denen das Zahnfleisch aufgeschnitten und die Zahnwurzel gereinigt wird – hier sollen mehr als 20 Patienten betroffen gewesen sein. Da die Behandlungen teilweise aus Sicht des Sachverständigen unnötig waren, wurden sie von der Staatsanwaltschaft als Körperverletzungen angesehen.

Der zweite Vorwurf: Der damals 63-Jährige soll bei 61 Patienten Leistungen gegenüber Versicherungsanstalten behauptet haben, die tatsächlich nicht erbracht worden seien. Dafür habe der Arzt Ersatzleistungen bekommen – inklusive einiger Fälle, bei denen es beim Versuch geblieben sei, geht man von einem Betrag von 51.000 Euro aus. Der Richter entschied, dass die Sache aus seiner Sicht mit einer Geldbuße, der Schadenswiedergutmachung und der Zahlung der Prozesskosten erledigt sei.

Berufsverbot wegen Gefahr in Verzug

Die Ermittlungen hatten mehrere Jahre gedauert, ins Rollen gebracht hatte sie die Patientenanwaltschaft, die mehr als 50 Beschwerden gesammelt hatte, es wurden danach immer mehr. Im September 2017 wurde vom Land Kärnten ein Berufsverbot verhängt, der Mediziner musste seine Praxis schließen. Er erhob Einspruch dagegen, der aber abgelehnt wurde. Der Zahnarzt sprach von einer Intrige gegen ihn, er sei den Krankenkassen zu fleißig, er sammelte auch Unterschriften. Die Kärntner Gerichtssachverständige für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde distanzierten sich vom Berufskollegen in einer Zeitungsannonce.

Nach der doch überraschenden Diversion, angesichts der Schwere der Vorwürfe, zu der die Staatsanwaltschaft keine Zustimmung gegeben hatte, hob nun das Oberlandesgericht das Ersturteil voll umfänglich auf, es müsse ein ordentliches Strafverfahren geben.