Landesgericht Klagenfurt außen
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Gericht

NS-Bilder verschickt: Bedingte Haft

Zu zwölf Monaten bedingter Haft ist ein 50 Jahre alter Klagenfurter von einem Schöffengericht verurteilt worden. Eineinhalb Jahre lang verschickte er den Nationalsozialismus verherrlichende Bilder über Whatsapp an einen Freund. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Vor Richter Dietmar Wassertheurer gestand der 50-jährige Angeklagte zwischen 2017 und 2019 Bilder und Videos an einen Freund im Burgenland geschickt zu haben, den er vom Bundesheer kennt. Dieser ist mittlerweile ebenfalls einschlägig verurteilt.

Neun Anklagepunkte

Insgesamt war der 50-jährige Klagenfurter wegen neun Punkten angeklagt. Es ging um Adventkränze mit einer Hitlerpuppe, Weihnachtsmänner mit Hakenkreuzbinde oder eine Geschmacklosigkeit, die eine Verbindung der VW-Abgastests mit den Vernichtungslagern der Nazis schafft. Für den Angeklagten eine Dummheit, für die Staatsanwältin waren es Nationalsozialistische Inhalte.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Geschworenen, fünf Frauen und drei Männer, berieten lange. Bei einigen Bildern stimmten sie acht mal für schuldig, bei anderen war es nicht so eindeutig, bei einem Bild stand es 4:4. Schlussendlich verurteilte der Schöffensenat den 50-Jährigen zur Mindeststrafe, ein Jahr Haft auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schülerinnen und Schüler beim Prozess
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Schüler bekamen Verbotsgesetz erklärt

Bei der Verhandlung waren auch 60 Schülerinnen und Schüler mit dabei, ihnen wurde der Hintergrund des Verbotsgesetzes erklärt. Bereits vor Ende des 2. Weltkrieges schuf die provisorische österreichische Regierung das Gesetz, um immerwährend ein Mittel gegen NS-Propaganda zu haben.