Vor Richter Dietmar Wassertheurer gestand der 50-jährige Angeklagte zwischen 2017 und 2019 Bilder und Videos an einen Freund im Burgenland geschickt zu haben, den er vom Bundesheer kennt. Dieser ist mittlerweile ebenfalls einschlägig verurteilt.
Neun Anklagepunkte
Insgesamt war der 50-jährige Klagenfurter wegen neun Punkten angeklagt. Es ging um Adventkränze mit einer Hitlerpuppe, Weihnachtsmänner mit Hakenkreuzbinde oder eine Geschmacklosigkeit, die eine Verbindung der VW-Abgastests mit den Vernichtungslagern der Nazis schafft. Für den Angeklagten eine Dummheit, für die Staatsanwältin waren es Nationalsozialistische Inhalte.
Urteil nicht rechtskräftig
Die Geschworenen, fünf Frauen und drei Männer, berieten lange. Bei einigen Bildern stimmten sie acht mal für schuldig, bei anderen war es nicht so eindeutig, bei einem Bild stand es 4:4. Schlussendlich verurteilte der Schöffensenat den 50-Jährigen zur Mindeststrafe, ein Jahr Haft auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schüler bekamen Verbotsgesetz erklärt
Bei der Verhandlung waren auch 60 Schülerinnen und Schüler mit dabei, ihnen wurde der Hintergrund des Verbotsgesetzes erklärt. Bereits vor Ende des 2. Weltkrieges schuf die provisorische österreichische Regierung das Gesetz, um immerwährend ein Mittel gegen NS-Propaganda zu haben.