Chronik

Kelag-Kunden bekommen Geld zurück

Nachdem der Oberste Gerichtshof im Sommer zwei Preisanpassungsklauseln des Kärntner Energieversorgers Kelag aus den Jahren 2019 und 2020 für unzulässig erklärt hatte, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun einen Vergleich mit der Kelag erzielt. Betroffen Kunden erhalten Geld zurück.

Bis zu 100.000 Kelag-Kunden könnten betroffen sein, schätzt der VKI. Die Betroffenen werden laut Kelag schriftlich verständigt. Bei einem Durchschnittskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ergibt dies für den Zeitraum von 31 Monaten einen Betrag von rund 124 Euro, teilte der VKI am Donnerstag mit. Der VKI hatte die Kelag im Auftrag des Sozialministeriums wegen zwei Preisklauseln geklagt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kelag befand sich bis März 2020 eine Preisanpassungsklausel, die es der Kelag ermöglichte, Preisanpassungen ohne Obergrenzen vorzunehmen.

Anmeldung bis 31. Dezember

Betroffene Kundinnen und Kunden erhalten im Rahmen einer kostenlosen VKI-Sammelaktion Geld zurück, eine Anmeldung ist bis spätestens 31. Dezember 2022 unter www.verbraucherrecht.at/kelag möglich.

Betroffen sind die Tarife Kelag Home Plus (Kelag-ÖKO-PUR+), Kelag Nachtstrom (Kelag-Speicherwärme), Kelag Nachtstrom (Kelag-ÖKO-Nachtstrom), Kelag Home Strom (Kelag-Strom), Kelag Home Basic (Kelag-Online-Strom), Kelag Home Basic (Kelag-ÖKO-Fix), Kelag Home Nachtstrom (Kelag-Nachtstrom), Kelag Home Basic (Ö-Strom), Kelag Nachtstrom (Austria-Speicherwärme).