Chronik

SS-Uniform: Diversion für Vorgesetzten

Im Fall des Soldaten, der unter anderem wegen Posierens in einer SS-Uniform wegen Wiederbetätigung verurteilt worden ist, hat nun sein Vorgesetzter wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eine Diversion bekommen. Er hatte seinem Untergebenen verraten, dass die Polizei zur Vernehmung in die Kaserne kommen werde.

Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Kleinen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe). Laut Kitz hatte der Mann die Verfehlung zugegeben und die Diversion in Höhe von 3.000 Euro auch schon bezahlt. Aus strafrechtlicher Sicht ist die Sache damit erledigt.

Ermittlungen gegen weiteren Soldaten eingestellt

Konkret hatte der Vorgesetzte zum Soldaten gesagt, dass die Polizei zur Befragung vorbeikommen werde. Vor einer Durchsuchung des Spindes habe er allerdings nicht warnen können, so Kitz: „Das hat er nämlich selbst nicht gewusst.“ In dem konkreten Fall war auch noch gegen einen weiteren Soldaten ermittelt worden, der bei dem Gespräch dabei war. Ihm wurde aber kein Fehlverhalten nachgewiesen, weshalb die Ermittlungen eingestellt wurden.

Laut Bundesheer-Sprecher Michael Bauer wurden gegen beide Soldaten – jenen, der eine Diversion bekommen hat und jenen, gegen den die Ermittlungen eingestellt wurden – Disziplinarverfahren eingeleitet. Beide Verfahren wurden abgeschlossen, mit welchem Ergebnis, könne er aber aus rechtlichen Gründen nicht sagen, erklärte Bauer im Gespräch mit der APA. Beide Soldaten seien aber nach wie vor im Dienst.

Diskussion um verurteilten Soldaten

Der 36-jährige Soldat war im Juli am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu zehn Monaten bedingter Haft und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Von der Disziplinarbehörde bekam er nur eine Geldstrafe, was in den vergangenen Tagen für Diskussionen gesorgt hatte. Der vom Verteidigungsministerium bestellte Disziplinaranwalt hatte zwar die Möglichkeit einer Entlassung angesprochen, eine solche aber nicht beantragt, sondern nur eine Geldstrafe von knapp 5.000 Euro – mehr dazu in Gesetz wird geändert (wien.ORF.at).