In Kärnten sind aktuell knapp 3.500 Menschen in der Grundversorgung. Sobald Flüchtlinge vom Bund zum Asylverfahren zugelassen werden, sind sie innerhalb von zwei Wochen in die Länderversorgung zu übernehmen – soweit die Theorie. Es mangelt aber sowohl an Vollversorgungsquartieren, als auch an Selbstversorgungsquartieren.
Mehr Betreuung geht sich finanziell nicht aus
Abgesehen von den Vertriebenen aus der Ukraine, die Zugang zum Arbeitsmarkt hätten und auch Deutschkurse bekommen, dürfen Flüchtlinge aus anderen Staaten wie Syrien nicht aus dem Fokus gelassen werden, weil die Betreuung intensiver sei, sagte Christian Eile von der Caritas Kärnten: „Wenn der Tagsatz in der Betreuung der Ukrainerinnen und Ukrainer halbwegs reicht, reicht er auf der anderen Seite in der Betreuung von Syrern und Afghanen nicht. Vor allem dann, wenn wir von Quartieren sprechen, wo wir 40 bis 50 Männer unterbringen, müssen wir wesentlich intensiver und umfangreicher betreuen. Das gibt der momentane Tagsatz nicht her.“
„Laufender Betrieb nicht finanzierbar“
Auch die Diakonie de La Tour als Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft in Klagenfurt, in der zur Zeit 55 von 61 Betten belegt sind, beklagt die finanziell hohen Aufwendungen und die im Vergleich dazu niedrigen Zahlungen von Seiten des Landes. Zelte seien jedenfalls keine Lösung, adäquate Unterkünfte kosten aber Geld.
Marcel Leuschner von der Diakonie de La Tour: „Neben der nicht ganz einfachen Suche nach Quartieren haben wir zusätzlich das Problem, dass wir weder Öffnungs- noch Schließungskosten aus dem Tagessatz leisten können. Mit der Inflation ist auch der laufende Betrieb nicht aufrecht zu erhalten.“
Die letzte Anpassung sei von 21 Euro Tagessatz brutto pro Person in der Vollversorgung auf 25 Euro gewesen. Die Vollversorgerquartiere seien aber die Minderheit, die meisten seien Selbstversorgungsquartiere, hier bekomme man weiterhin zehn Euro pro Person und Tag brutto, so Leuschner.
Wartefrist für Sozialwohnungen
Eine Möglichkeit, für Entspannung zu sorgen, wäre laut Leuschner, die Vertriebenen aus der Ukraine aus der Grundversorgung in die Sozialhilfe zu übernehmen. Doch selbst da sind Hürden eingebaut. Denn laut Kärntner Wohnbauförderungsgesetz würden fünfjährige Sperrfristen für Drittstaatsangehörige gelten, bevor sie Sozialwohnungen bekommen könnten. Das Platzproblem bleibe somit ungelöst, sagte Marcel Leuschner von der Diakonie.