Angeklagter vor Gericht
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Chronik

Geldstrafe für Besitz von Kriegswaffen

Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ist am Montag ein 44 Jahre alter Deutscher am Landesgericht Klagenfurt zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt worden. Er tauchte mit einem Freund aus dem Ossiacher See Kriegsmaterial, darunter auch eine Panzerfaust, die beim Bearbeiten explodierte.

Die beiden Deutschen holten im Herbst 2021 Granaten, Zugzünder, Maschinengewehrmagazine, Gewehrläufe und auch eine Panzerfaust aus dem Ossiacher See, vom Boot aus mit Hilfe eines Magneten. Der Angeklagte sagte, er sei leidenschaftlicher Sammler und habe gewusst, dass es in Österreich verboten sei, Kriegsrelikte zu bergen und mitzunehmen. Trotzdem brachten sie am 1. Oktober die Waffen bei Steindorf ans Ufer.

Prozess nach tödlicher Explosion

Explosion tötete 59-Jährigen

Als der 59 Jahre alte Mann die Panzerfaust mit einem Föhn und später mit einem Hammer bearbeitete, um den Sprengsatz zu entfernen, kam es zur Explosion, der Deutsche starb noch an der Unfallstelle – mehr dazu in Kriegsrelikt explodiert: Mann getötet. Das Vorgehen seines Freundes sei jedenfalls fachspezifisch nicht richtig gewesen, sagte der Angeklagte. In Deutschland war der 44-Jährige selbst in der Kampfmittelbergung als Experte im Einsatz – über 15 Jahre lang, sechs Jahre davon als Feuerwerker. Die Konzession dafür wurde ihm nun entzogen.

Absperrung
Christian Toplitsch/ORF
Der Ort der Explosion

„Hantieren mit Kriegsmaterial immer gefährlich“

Angeklagt war der Mann wegen des Besitzes der Waffen. Das ist bereits der Fall, wenn man sie aus dem See holt und dann verwahrt. Magnetfischen ist in Österreich aber generell verboten, wie Richter Christian Liebhauser erklärte. Trotzdem kamen die Männer gezielt an den Ossiacher See, um Kriegsmaterial zu suchen. Laut der Aussage eines sprengstoffkundigen Polizisten ist das Hantieren mit Kriegsrelikten immer unsicher und gefährlich. Das Urteil für den 44-Jährigen war eine Geldstrafe von 2.800 Euro (280 Tagsätze zu zehn Euro). Der Angeklagte nahm es an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.