40.000 Unfälle mit Fahrrädern im Straßenverkehr gab es alleine im vergangenen Jahr in Österreich. 2.700 Elektro-Scooter-Fahrer wurden im Vorjahr mit Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Diese Zahlen müsste es laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit nicht in dieser Höhe geben, wenn Fußgänger, Radfahrer, Elektroscooter- und Autofahrer im Straßenverkehr umsichtiger reagieren würden.
Die 33. Gesetzesnovelle der Straßenverkehrsordnung soll jetzt noch einmal für mehr Sicherheit und gleichzeitig auch für eine aktivere Mobilität sorgen. So müssen Rad- oder Scooter-Fahrer in einem großzügigeren Abstand von Autos überholt werden. Beim Abbiegen an Kreuzungen gilt für Lkw nur noch Schrittgeschwindigkeit. Vor Schulen könnten Auto-Verbotszonen eingerichtet werden, zumindest vor Schulbeginn und bei Schulende. Radfahrer können auch an ausgeschilderten Kreuzungen, bei Rot, nach rechts abbiegen. Zusatztafeln werden noch montiert.
Polizei braucht technische Ausstattung für Kontrollen
Die Gesetzesnovelle sei ein großer Schritt, sagt Christoph Zettinig von der Radlobby Kärnten. Es sei erfreulich, dass ein Mindestabstand – eineinhalb Meter innerörtlich und zwei Meter auf Freilandstraßen – für das Überholen von Radfahrern verankert worden sei. „Ich glaube, das ist ein wesentlicher Wert, weil gerade das zu knappe Überholen eine Sicherheitsgefährdung darstellt.“ Es brauche aber auch entsprechende Kontrollen und die Polizei brauche dafür eine entsprechende technische Ausrüstung, so Zettinig.
Fahrradfahrer können ab sofort auch nebeneinander fahren, auch wenn sie nicht zu Trainingszwecken unterwegs sind, vor allem dann, wenn Kinder unter zwölf Jahren von Erwachsenen begleitet werden. In Bezug auf die Schulstraßen, dass also Autos vor Schulen zu den hektischssten Zeiten verboten sind, sei mehr als notwendig, um die Gefahren mit Kindern zu minimieren, sagt Christoph Zettinig von der Radlobby Kärnten.
Radlobby Kärnten fordert mehr Radwege
In Villach werde zur Zeit ein neuer Radmasterplan erarbeitet, um diese neuen Punkte der Straßenverkehrsordnung zu berücksichtigen. Bei den jetzt in der Straßenverkehrsordnung ersichtlichen Punkten handle es sich um eine Änderung der Regeln im Verkehr. In Kärnten bestehe aber noch großer Bedarf an einem Ausbau der Radwege, sagt Christoph Zettinig. Dies würde es Radfahrern ermöglichen schneller, besser und sicherer durch den Verkehr zu kommen.