Verkehr

Kein Abbiegen bei Rot für Radfahrer

Am Samstag tritt die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie soll Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver machen. In manchen Bundesländern können Radfahrer künftig damit auch bei Rot rechts abbiegen, nicht aber in Kärnten.

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrerinnen und Radfahrer ist künftig unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Mit einem Kind unter zwölf Jahren ist es immer gestattet, außer auf Schienenstraßen. In 30-km/h-Zonen dürfen alle Radfahrer nebeneinander fahren, sofern es sich nicht um eine Vorrang- oder Schienenstraße handelt und der Verkehrsfluss nicht behindert wird.

Kein Abbiegen bei Rot

Festgelegt wird mit der Novelle auch ein „Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers“: Außerhalb des Ortsgebiets sind dann mindestens zwei Meter Abstand notwendig, innerorts reichen 1,5 Meter. Fährt man weniger als 30 km/h, kann der Seitenabstand reduziert werden.

Eine wichtige Neuerung für Radfahrer ist auch die Möglichkeit, an bestimmten Kreuzungen bei Rot rechts abzubiegen. Dies wird in der Praxis aber von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich umgesetzt.

Kärnten wartet noch ab

In Kärnten werden von den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten vorerst keine Verordnungen erlassen, wonach es Radfahrern an bestimmten Ampeln erlaubt wird, trotz Rotlichts rechts abzubiegen. Auf APA-Anfrage hieß es aus dem Büro des zuständigen Referenten Sebastian Schnuschnig (ÖVP), dass die Regelung aus Sicht der Landesverwaltung Konfliktpotenzial im Straßenverkehr habe – wie auch im Begutachtungsverfahren kundgetan. Man wolle abwarten, ob sich die Neuregelung in anderen Bundesländern bewährt.