Der 17-Jährige wurde bei der Auseinandersetzung unbestimmten Grades verletzt und am Stützpunkt des Roten Kreuzes versorgt. Durch das Messer dürften allerdings nur oberflächliche Kratzer verursacht worden sein. Da gegen den 21-Jährigen bereits ein behördliches Waffenverbot besteht, wurde das Messer sichergestellt.
Befragung vorerst nicht möglich
Aufgrund der Alkoholisierung der beiden Beteiligten war eine Befragung noch nicht möglich. Der 21-Jährige wird nach Abschluss der Erhebungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen Körperverletzung, sowie wegen der Übertretung nach dem Waffengesetz angezeigt.