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APA/Roland Schlager
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Politik

Wahl: Antrag für Wahlkarten möglich

Wen Österreich in den kommenden sechs Jahren zum Staatsoberhaupt bekommt entscheiden auch rund 434.000 wahlberechtigte Kärntnerinnen und Kärntner mit – klassisch im Wahllokal oder auch per Briefwahl. Wahlkarten können bereits beantragt werden.

Am 9. Oktober findet die Bundespräsidentenwahl statt. Sieben Kandidaten stehen zur Wahl. Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 gaben knapp 35.000 Kärntnerinnen und Kärntnerinnen ihre Stimme per Briefwahl ab. Diesmal sind Wahlkarten-Anträge schriftlich online, via Handysignatur oder E-Mail bis zum 5. Oktober möglich, persönlich am Gemeindeamt bis zum 7. Oktober zu Mittag.

Gerhard Jesernig, Leiter der Landeswahlbehörde, sagte: „Hier ist bitte daran zu denken, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzunehmen. Was nicht möglich ist bei dieser mündlichen Beantragung, ist, auch einen Antrag für einen Ehegatten, Kinder oder Eltern zu stellen. Auch diese müssen persönlich erscheinen.“

Wichtig: Briefwahlkarte persönlich unterschreiben

Schriftlich beantragte Wahlkarten werden eingeschrieben per Post zugeschickt. Den Stimmzettel muss man ausgefüllt ins Kuvert und zurück in die Briefwahlkarte geben. „Wichtig ist hierbei, die Briefwahlkarte muss persönlich unterschrieben werden, wenn diese Unterschrift fehlt, wäre diese Stimme ungültig. Dann muss man schauen, dass die Wahlkarte spätestens am Wahltag bei der angegebenen Adresse – das ist eine Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat, ankommt“.

Kein Vorwahltag

Anders als bei Landtags- oder Gemeinderatswahlen gibt es diesmal keinen Vorwahltag. Und Wahlkarten können nicht gleich am Gemeindeamt abgegeben werden. Jesernig sagte dazu: „Das ist bei einer Bundespräsidentenwahl nicht möglich, weil die Wahlkarten bei den Bezirkshauptmannschaften ausgezählt werden. Einzige Ausnahme sind die Städte Klagenfurt und Villach, wo der Magistrat ja auch gleichzeitig Bezirkshauptmannschaft ist – hier können sie gleich wählen, wenn sie mündlich eine Wahlkarte beantragen, und sie dann auch gleich abgeben.“

Ausgezählt werden die Briefwahlstimmen am Montag, dem 10. Oktober. Erst danach steht das endgültige Wahlergebnis fest. Das frühzeitige Öffnen der Kuverts war ja einer der Gründe, warum die Stichwahl 2016 wiederholt werden musste.