Roulettetisch in Spielcasino
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Chronik

Prozessflut gegen Online-Glücksspielanbieter

Glücksspiele im Internet sind ein lukratives Geschäft vor allem für jene Anbieter, die im steuersparenden Ausland wie etwa auf Gibraltar oder Malta ihren Sitz haben. Österreichweit und auch in Kärnten läuft nun eine Prozessflut gegen derartige Anbieter. Denn diese haben meist keine Glücksspiellizenz für Österreich.

Ob casinoähnliche Spiele oder Pokerrunden: Wer online in Österreich Glücksspiele anbietet, muss auch eine österreichische Lizenz haben. Fehlt diese, handelt es sich um verbotenes Glücksspiel. Wer Geld einzahlt kann es sich zurückholen, wie kürzlich ein Spieler aus Klagenfurt. Er überwies mehrere zehntausend Euro nach Gibraltar und war nun in einem Zivilprozess in Klagenfurt in erster Instanz erfolgreich, sagte Mediensprecher Christian Liebhauser Karl: „Er hat die Klage gewonnen, das heißt, das Unternehmen, dass das Glücksspiel online angeboten hat, in diesem Fall war es ein Pokerspiel, ist noch nicht rechtskräftig dazu verurteilt worden, das Geld, das der Spieler verloren hat, zurück zu zahlen.“

Österreichweit mehr als tausend Fälle

Der Glücksspielbetreiber aus Gibraltar kann noch Berufung einlegen, dann liegt die Entscheidung beim Oberlandesgericht Graz. Das Verfahren ist bei weitem nicht das Erste. Österreichweit sind es mehr als 1.000. An die hundert Spieler aus Kärnten werden oder wurden vom Wiener Anwalt Ulrich Salburg vertreten, durchaus erfolgreich, wie er sagte. In 60 bis 70 Fällen musste das verlorene geld zurück gezahlt werden, so Salburg.

Schwierige Exekution des Geldes im Ausland

Wer zivilrechtlich gewinnt, hat aber das Geld noch nicht in der Tasche, so Konsumentenschützer Stefan Bachler von der Arbeiterkammer Kärnten: „Ich hab das Stück Papier, unterm Strich hat der Anwalt seine Arbeit erfüllt, aber die Frage ist, ob die Exekution an sich im Ausland durchgeht.“ „Es ist mühsam, keine Frage, aber langfristig wird das funktionieren,“ so Anwalt Salburg.

Sollte sich das Urteil auf Gibraltar oder auch auf Malta nicht vollstrecken lassen, dann muss der Kunde nichts bezahlen, sagte der Rechtsanwalt. Denn das Ganze wird über einen Prozessfinanzierer abgewickelt, in diesem Fall Padronus. Dieser behält erst dann Geld vom Kunden ein, wenn das Glücksspielunternehmen bezahlt.