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Chronik

Besitzstörungsklage gegen Feuerwehrmann

Weil ein Feuerwehrmann bei einem Umwelteinsatz ein Grundstück betreten hatte, hat ihn der Grundbesitzer nun mit einer Besitzstörungsklage vor Gericht gebracht. Das wirft die Frage auf, was ehrenamtliche Helfer im Einsatz dürfen und ob sie – wenn sie ein privates Grundstück betreten – wirklich die Zustimmung des Grundbesitzers benötigen.

Die Besitzstörungsklage gegen den Feuerwehrmann sorgt für große Verwunderung in der Öffentlichkeit. Ulrich Nemec ist Kommandant der Feuerwehr Krumpendorf und Bezirksfeuerwehrkommandant von Klagenfurt-Land und er ist Rechtsanwalt und Rechtsberater des Landesfeuerwehrverbandes. Seiner Ansicht nach hat der Feuerwehrmann richtig gehandelt.

Ulrich Nemec Rechtsberater des Landesfeuerwehrverbandes
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Ein Feuerwehreinsatz muss effizient bewältigt werden können

Kommandant: Feuerwehr macht nur ihre Arbeit

Für Nemec ist die Sache eindeutig: Der betroffene Feuerwehrmann hat nur seine Arbeit gemacht: „Es gibt in der Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung gewisse Rechte, die Feuerwehrleute im Einsatz haben. Es ist ja auch unmöglich, einen Einsatz effizient bewältigen zu können, wenn wir nicht Grundstücke anderer Personen, die nicht betroffen sind, betreten dürfen.“

Zudem sei es nicht nur eine Frage des Dürfens, sondern auch des Sollens, sagt Nemec: „Es geht darum, den Einsatz abschließend beenden zu können, ohne dass weitere Gefahren für weitere Personen, Sachwerte oder Tiere bestehen.“

Schäden übernimmt Haftpflichtversicherung

Sollte durch einen Einsatz der Feuerwehr tatsächlich ein Schaden an einem Grundstück oder Gebäude entstehen, dann wird er über die Haftpflichtversicherung der jeweiligen Gemeinde abgegolten, sagte Nemec. Die Besitzstörungsklage sieht der Jurist als Einzelfall.