Unfallstelle in Radenthein
ORF/Weixelbraun
ORF/Weixelbraun
Gericht

18 Monate Haft für tödlichen Unfall

Am Dienstag ist ein 22-Jähriger wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht gestanden. Er schlief am Ostersonntag auf der Heimfahrt von einem Fest betrunken am Steuer ein und rammte mit dem Pkw drei Personen, zwei starben. Das Urteil lautet auf 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt.

Zu Beginn der Verhandlung sagte Richter Dietmar Wassertheurer, dass an jenem Osterwochenende etwas ganz Tragisches passiert sei. Der Angeklagte sagte daraufhin, er habe in jenen Morgenstunden einen fürchterlichen Fehler gemacht. Sein Verteidiger, Alexander Jelly ergänzte, dass sein Mandant die Verantwortung übernehmen werde.

Wartezeit auf Taxi wurde zu lang

Der Oberkärntner besuchte zu Ostern ein Osterfeuer in Döbriach und trank stundenlang Alkohol. Er rief ein Taxi und bekam die Auskunft, er könne erst in eineinhalb Stunden abgeholt werden. Daraufhin setzte sich der 22-Jährige in sein Auto und startete den Motor, um sich zu wärmen. Schließlich traf er eine fatale Entscheidung, weil er dachte, die paar Kilometer könne er auch selbst fahren und fuhr los.

18 Monate Haft für tödlichen Unfall

Am Dienstag ist ein 22-Jähriger wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht gestanden. Er schlief am Ostersonntag auf der Heimfahrt von einem Fest betrunken am Steuer ein und rammte mit dem Pkw drei Personen, zwei starben. Das Urteil lautet auf 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt.

In einer lang gezogenen Rechtskurve nickte er ein, das Auto raste geradeaus weiter auf einen Gehweg und erfasste mit knapp 80 km/h zwei Fußgänger. Durch die Wucht des Aufpralls wurden eine 34-jährige Frau und ihr 38-jähriger Mann 30 Meter durch die Luft geschleudert, beide erlitten tödliche Verletzungen. Ein heute 39-jähriger Freund des Paares überlebte. Er sagte als Zeuge aus und schilderte, dass er das Auto nicht wahrgenommen hatte. Er hätte lediglich einen Luftzug gespürt, nach rechts geschaut, da seien seine beiden Freunde schon weg gewesen. Er selbst sei an der Hand verletzt worden.

Lenker war stark alkoholisiert

Bei der Blutabnahme hatte der Angeklagte noch 1,4 Promille. Laut einer Rückrechnung dürfte er laut Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth zum Unfallzeitpunkt zwischen 1,75 bis 2,28 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.

Gegen Ende der Verhandlung wandte sich der 23-Jährige an die Angehörigen: „Wenn ich könnte, würde ich die Zeit zurück drehen aber das geht leider nicht.“ Er entschuldigt sich auch. Sein Verteidiger sagte, das Leben seines Mandanten werde nie mehr so sein wie früher. Er müsse damit klarkommen, dass er zwei Menschen getötet hatte. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit ist es nicht rechtskräftig.