Chronik

58.000 Euro für Mieter erstritten

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer hat für rund 400 Mieter fast 58.000 Euro durch einen Vergleich mit einem Immobilienverwalter zurück geholt. Winterdienste wurden demnach den Mietern nicht korrekt berechnet.

Für rund 400 Kärntner Mieter holte der AK-Konsumentenschutz im Zuge des Betriebskostenchecks Rückzahlungen von 57.875,74 Euro von der BUWOG Group GmbH zurück. Die teilweise bis 2018 zurückliegenden zu hohen Abrechnungen des Immobilienverwalters für Versicherung und Winterdienste wurden zu Gunsten der Mieter korrigiert. „“

Andrea Hallegger, Konsumentenschutexpertin der Arbeiterkammer: „Bei der Versicherung war es so, dass der Vermieter All-Risk-Versicherungen abgeschlossen hat. Diese wurden als unnotwendig beurteilt und unzulässig, weil vorher nicht die Mehrheit der Mieter gefragt wurde, ob so eine All-Risk-Versicherung gewünscht ist.“

Bei den Winterdiensten schloss die Hausverwaltung Vereinbarungen auf Regiebasis ab, ohne sich Pauschalvereinbarungen von anderen Anbietern anbieten zu lassen. „Dadurch ist den Mieterinnen und Mietern ein finanzieller Nachteil entstanden“, so Hallegger.

Vor Gericht wurde nun ein Vergleich mit dem Immobilienverwalter geschlossen, die betroffenen Mieter erhielten Geld zurück.

Vermieter wurde ermahnt

AK-Präsident Günther Goach sagte in eine Aussendung, ohne das Eingreifen der AK-Konsumentenschutzexperten hätten die Mieterinnen und Mieter diese Kosten ohne ihr Wissen weiterhin mitgetragen. Die Konsumentenschutzexperten der Arbeiterkammer erzielten für die betroffenen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt 145 Euro und hätten gleichzeitig dem Vermieter klargemacht, dass gerade die Verrechnung von Betriebskosten einer strengen gesetzlichen Regelung unterliege.