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Politik

Gemeindeaufsicht: Keine Kredit-Spekulation

Nach dem Polit-Wirbel um die Veranlagung von 50 Mio. Euro im sogenannten KF-Spezialfonds ist die Gemeindeaufsicht zum Schluss gelangt, dass bei der Aufnahme und Veranlagung der Gelder für das Klagenfurter Hallenbad alles rechtskonform war und nicht gegen das Spekulationsverbot verstoßen wurde.

Der KF-Spezialfonds wurde 2006 gegründet, hier veranlagt die Landeshauptstadt Gelder, die nicht gleich für den laufenden Betrieb gebraucht werden. Im KF-Spezialfonds war aber auch der 50 Millionen Euro Kredit für das gescheiterte Vitalbad-Projekt gelandet – was für viel Kritik seitens der FPÖ sorgte. Vor allem weil seit 1. Jänner Verluste von drei Millionen Euro angefallen waren. Davor schrieb der KF-Spezialfonds immer Gewinne.

„Aufnahme und Veranlagung des Kredites rechtskonform“

Vizebürgermeister und Finanzreferent Philipp Liesnig (SPÖ) zufolge sei die Gemeindeaufsicht in einer vertiefenden Stellungnahme nun zu dem Schluss gelangt, dass „die Aufnahme und Veranlagung des Kredites rechtskonform und entsprechend wirtschaftlicher Grundsätze erfolgte“. Auch habe die Veranlagung vollinhaltlich dem Kärntner Spekulationsverbotsgesetz entsprochen. Das einzige, was geändert werden müsse, sei die Zweckwidmung des Hallenbad-Darlehens für das neue Projekt, womit „auch den formalen Bestimmungen vollumfänglich entsprochen“ werde. Liesnig sagte in einer Aussendung: „Ich bin sehr froh, dass dieses Thema nun endlich geklärt ist“. Der Finanzreferent sprach damals von einem Skandalisierungsversuch der FPÖ – im Umfeld der Gemeinderatssitzung war aber auch zu hören gewesen, dass der fehlende Gemeinderats-Beschluss nachgeholt werden müsse.

Umwidmungsverfahren: Für Stadt noch alles offen

Wie berichtet will das Land das betreffende Hallenbad-Grundstück am Südring als Hochwassergebiet ausweisen. Im bisher gültigen Gefahrenzonenplan war dies noch nicht der Fall. Eine solche Stellungnahme im laufenden Umwidmungsverfahren sei „absolut üblich“, hieß es von Stadträtin Corinna Smrecnik. Diese hätten in keiner Weise eine bereits bindende Rechtsgültigkeit.

Neuer Turbo für Hochwasserschutz Glanfurt?

Ein Lösung wäre – neben baulichen Maßnahmen am Grundstück selbst – auch das parallel laufende Projekt „Hochwasserschutz Glanfurt“. Dieses sieht im Wesentlichen die Schaffung von ergänzenden Ersatzflächen (Retentionsflächen) im Falle eines Hochwassers vor. Das Projekt wurde zwar bereits vor zwei Jahren vorgestellt, kam bisher aber nicht über die Planungsphase hinaus, die vor zwei Jahren für beendet erklärt wurde. Das Hallenbad-Projekt könnte sich hier als Turbo erweisen.