Chronik

Hitler-Memes: Bedingte Haft für 17-Jährigen

Ein 17-Jähriger ist am Mittwoch in Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er tauschte in den letzten zwei Jahren in Internetgruppen einschlägige Bilder und Sprüche.

Drei Berufsrichter, acht Geschworene, vier Ersatzgeschworene, Staatsanwältin Doris Kügler und Verteidiger Philipp Tschernitz befassten sich mit dem Fall des 17-Jährigen. Der Schüler aus guten familiären Verhältnissen tauschte sich seit seinem 14. Lebensjahr in WhatsApp-Gruppen aus. Da gab es Sprüche wie „Heil“, „mein deutscher Kamerad“ oder Witze über Jüdinnen und Juden.

Bei einer deutschen Gruppe wurde besonders geschmacklos gepostet. Auch ein Reichsadler auf der Schultafel und rassistische Bilder wurden gezeigt. Ihm habe dafür das Bewusstsein gefehlt, dass das nicht cool oder lustig war, sondern Wiederbetätigung, sagte der Verteidiger des Burschen. Bei einer Razzia in Deutschland flog die Gruppe auf und die Telefonnummer des Angeklagten wurde gefunden.

Schulung muss absolviert werden

Der 17-Jährige betonte glaubwürdig vor dem vorsitzenden Richter, Uwe Dumpelnik, dass er zwar gepostet, aber nichts mit Rechtsextremismus zu tun habe. Die Folgen von nationalsozialistischer Wiederbetätigung seien in der Schule nicht besprochen worden. Er bat um ein Urteil, das ihm das künftige Leben nicht zerstört, er will Astrophysik studieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Außerdem muss sich der Schüler einer Schulung bei „Dialog gegen Hass“ beim Verein Neustart unterziehen. Das Handy und die Festplatte mit dem NS-Inhalt bleiben beschlagnahmt.