Die betroffene Gemeinde bietet ihren studierenden Bürgerinnen und Bürgern eine Förderung in der Höhe von 200 Euro im Jahr an. Dafür ist eine Inskriptionsbestätigung von einer Universität notwendig. Die 21 Jahre alte zweite Angeklagte besucht aber eine HLA, also eine Höhere Lehranstalt in Wien. Der Kurs dauert einige Monate. Dort bekam die 21-jährige eine Schulbesuchsbestätigung. Mit diesem Dokument allerdings keine 200 Euro von der Gemeinde. Nochmals wurde auch darauf hingewiesen, dass es nur eine Inskriptionsbestätigung sein darf.
Bürgermeister fiel Fälschung auf
Daraufhin fragte die junge Frau laut ihrer Aussage vor Gericht im Sekretariat der Schule nach und soll die Auskunft bekommen haben, das Dokument einfach zu ändern. Mittels eines Textverarbeitungsprogrammes änderte sie die Bestätigung, ersetzte das Wort Schulbesuch durch das Wort Inskription und sendete diese Bestätigung an ihre Mutter. Diese reichte das Dokument bei der Gemeinde ein und wurde damit zur Mittäterin.
Dem Bürgermeister fiel auf, dass die beiden Bestätigungen, also die erste Schulbesuchsbestätigung und dann die Inskriptionsbestätigung, nahezu ident sind. Daraufhin wurde in der Schule in Wien nachgefragt und diese bestätigte die Fälschung.
Tochter flog von Schule in Wien
Am selben Tag zogen die 21-Jährige und die Mutter den Antrag zurück. Doch zu spät, die Sache kam ins Rollen. Die Tochter flog von der Schule. Beide landeten wegen schweren Betruges vor Gericht. Beim ersten Prozesstag wurden Zeugen aus der Gemeinde vernommen. Zeugen aus der Schule fehlten noch, um den Sachverhalt vollständig zu klären. Die Verhandlung wurde vertragt.