Paxlovid
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Gesundheit

Hausarzt entscheidet über Paxlovid-Einsatz

Die Covid-Regeln sind in Österreich gelockert oder abgeschafft worden. Die Politik begründet dies mit der Wirkung der Impfung und von Medikamenten. In den Apotheken gibt es ein verschreibungspflichtiges Medikament, das Risikopatienten vor schweren Erkrankungen schützen soll. Das muss jedoch vom Hausarzt verschrieben werden.

Jede Apotheke in Kärnten ist damit ausgestattet: Paxlovid heißt das Medikament, das bei schweren Coronavirus-Infektionen helfen soll. Das Medikament vorsorglich einzulagern ist aber weder sinnvoll noch möglich, weil es für eine bestimmte Personengruppe gedacht ist, sagte der Präsident der Ärztekammer, Markus Opriessnig: „In erster Linie sollten Risikopatienten dieses Medikament erhalten, also jene Patienten, die das Risiko haben einen schweren Covid-Verlauf zu erleiden. Das heißt, dass sie krankenhauspflichtig werden.“

Hausarzt und Patient
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Hausärzte entscheiden, wer Paxlovid benötigt

Medikament für bestimmte Personengruppe gedacht

Das seien beispielsweise Patienten, die über 60 Jahre alt sind, die rauchen oder unter Bluthochdruck leiden sowie eine chronische Herzerkrankung haben. Auch Menschen, die an einer schweren Erkrankung der Leber, Lunge oder der Nieren leiden, zählen dazu. Es gibt noch zahlreiche weitere Risikogruppen. Daher sei es wichtig im Bedarfsfall den Hausarzt zu konsultieren. Die Nebenwirkungen von Paxlovid sind gut dokumentiert, so Opriessnig: „Das sind zeitlich begrenzte Geschmacksstörungen sowie manchmal leichter Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen.“

CoV-Medikamente beim Hausarzt

Coronaregeln gelockert oder abgeschafft, auch Infizierte dürfen mit Maske arbeiten, Politik begründet dies mit der Wirkung der Impfung und Medikamenten für Erkrankte. Diese werden im Spital verabreicht, ein zweites Medikament kann mittlerweile auch vom Hausarzt verschrieben werden.

Krankheitsgeschichte und Vorerkrankungen ansprechen

Verschrieben werden muss es vom Hausarzt, das funktioniert auch nach telefonischer oder Videokonsultation. Im Falle eines positiven Nachweises soll man daher nicht die Ordination direkt aufsuchen. Beim Abholen in der Apotheke sollten Krankheitsgeschichte und Vorerkrankungen angesprochen werden, damit Apotheker oder Ärztin entsprechend beraten können, sagte der Präsident der Apothekerkammer, Hans Bachitsch: „Das Medikament kann mit vielen anderen Medikamenten eine Wechselwirkung verursachen, vor allem, dass die anderen Medikamente stärker wirken.“

Patient und Apotheker
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Apotheker beraten über Wechselwirkungen

Das Medikament wurde bereits vom Bund angekauft und ist somit bezahlt. Das bedeutet, es ist für in Österreich versicherte Menschen gratis. Mit dem vom Hausarzt ausgestellten Rezept kann auch eine andere Person für den Erkrankten das Medikament in der Apotheke abholen.