Angeklagter vor Gericht
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Gericht

Prozess um Drogenparty: 15 Jahre Haft

Zu 15 Jahren Haft ist am Donnerstag ein 23-jähriger Mann am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Er soll im September nach Drogenkonsum einen gleichaltrigen Freund durch einen Würgegriff getötet haben. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, es ist somit nicht rechtskräftig.

Die Tat hatte sich am 6. September des Vorjahres im Haus des Angeklagten bei Villach ereignet. Laut Staatsanwältin Lisa Kuschinsky habe sich der Angeklagte dort gemeinsam mit seinem Cousin und dem späteren Opfer getroffen, um das neue Haus des 23-Jährigen einzuweihen. Gemeinsam konsumierten die drei Männer Magic Mushrooms.

Freund in Würgegriff genommen

Wie im Anklagevortrag zu erfahren war, habe sich der Drogenkonsum sehr stark auf das spätere Opfer ausgewirkt: Die Stimmung hätte geschwankt, der 22-Jährige habe ein Regal im Badezimmer heruntergerissen, es kam zu einer Rangelei. Um seinen Freund zu beruhigen, habe ihn der Angeklagte mehrmals in einen Würgegriff genommen.

„Es tut mir wahnsinnig leid“

Schließlich habe der 23-jährige Kickboxer eine so genannte Halsklammer angewendet. Dabei lag das Opfer auf dem Bauch, während der Angeklagte ihm den Arm um den Hals legte und mehrere Sekunden lang zudrückte, was schließlich zum Tod des Mannes geführt habe. „Es tut mir wahnsinnig leid für die Familie. Das hätte nicht passieren dürfen“, sagte der Angeklagte unter Tränen.

Angeklagter Vor Gericht
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Angeklagter mit Polizisten

Angeklagter beruft sich auf „heftige Gemütsbewegung“

Aufgabe der Geschworenen war es, zu entscheiden, ob es sich bei der Tat wie angeklagt um einen Mord oder, wie von der Verteidigung ins Spiel gebracht, um einen Totschlag gehandelt hatte. Darunter versteht man eine Tötung, die unter Einfluss einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung“ erfolgt. Der Angeklagte brachte diese Verantwortung im Prozess erstmals zur Sprache: Demnach habe der 22-Jährige erst seine Familie beleidigt und dann behauptet, eine Affäre mit seiner damaligen Freundin gehabt zu haben.

Mit Verweis auf die wesentlich geringere Strafdrohung (fünf bis zehn Jahre bei Totschlag gegen bis zu lebenslang bei Mord) wunderte sich der Vorsitzende des Geschworenensenates, Christian Liebhauser-Karl, dass diese Version erst jetzt erwähnt wurde: „Weder vor der Polizei, noch bei der Tatrekonstruktion oder während der Haftverhandlungen war davon die Rede.“ Es sei „schwer nachvollziehbar“, sehenden Auges einer Anklage wegen Mordes entgegenzugehen, wenn die Sachlage eigentlich ganz anders sei. Der Angeklagte betonte, er sei in Rage geraten – er habe „nicht nachgedacht“, doch als ihm die Situation bewusst geworden war, habe er sofort losgelassen. Er habe jedenfalls gewusst, dass die Anwendung einer Halsklammer tödlich ausgehen kann, sagte der Kickboxer.

Verteidiger: „Zwei Stunden durchgehend traktiert“

Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger betonte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant erst nach einem Verteidigerwechsel Vertrauen gefasst habe und nun „die Wahrheit“ sage. Im Laufe des Abends sei sein Mandant vom Kontrahenten „zwei Stunden durchgehend traktiert worden. Irgendwann is es Häferl übergegangen.“ Und: „Meines Erachtens ist das ein blöder Bua, kein kaltblütiger Mörder.“

Staatsanwältin Lisa Kuschinsky verwies wiederum darauf, dass der Angeklagte seine aktuelle Version der Geschehnisse erst beim Prozess zu Sprache gebracht hat. Selbst wenn es diese Aussage des Opfers gegeben habe: Der Kontakt zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Freundin sei damals schon länger unterbrochen gewesen. Auch wenn es so gewesen sei, stelle sich die Frage nach der allgemein begreiflichen Gemütsbewegung: „Können Sie sich vorstellen, in so einem Fall einen Freund vorsätzlich zu töten?“, richtete sie sich an die Geschworenen.

Geständnis und eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit

Diese kamen nach etwas mehr als einer Stunde Beratung zu der Entscheidung. Richter Liebhauser-Karl begründete die Höhe der Haft mit dem Geständnis des Angeklagten und auch der eingeschränkten Dispositionsfähigkeit durch den Drogenkonsum – dem steht allerdings eine Vorstrafe wegen schwerer Körperverletzung gegenüber. Das Gericht habe deshalb 15 Jahre Haft als ausreichend erachtet: „Wobei Sie sicher lebenslang daran denken werden, dass Sie Ihren Freund getötet haben.“