Unterricht in der Pflegeschule
ORF
ORF
Soziales

Mehr Geld für Pflegeausbildung

Das Land Kärnten hat am Dienstag beschlossen, die Ausbildungsprämie in der Pflege von 450 auf 600 Euro anzuheben, außerdem wird der Bezieherkreis erweitert. Heimhilfen in Ausbildung bekommen ein Praktikum bezahlt.

Das Land habe im Mai unabhängig vom Bund eine Ausbildungsoffensive beschlossen, die ab Herbst den Auszubildenden während der Ausbildung eine monatliche Prämie bezahlen werde, hieß es in einer Aussendung. Da nunmehr fix sei, dass der Bund doch einen Teil der Kosten übernehme, werde Kärnten die Ausbildungsprämie auf 600 Euro netto pro Monat erhöhen. Dies bis zu zwölf Mal pro Jahr, das heißt auch während der Ferien, so Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ).

Heimhilfe-Ausbildung an Fachschulen

Auch Schülerinnen und Schüler der Fach- bzw. Diplomsozialbetreuung mit Schwerpunkt Behindertenarbeit werden ein Jahr im Rahmen der Ausbildung zur Pflegeassistenz die Prämie beziehen. Die Heimhilfen werden im Rahmen der absolvierenden Pflichtpraktika für zwei Monate bezahlt. Es sei sehr erfreulich, dass damit auch Absolventinnen und Absolventen der landwirtschaftlichen Fachschulen unterstützt werden. Die Heimhilfe-Ausbildung an den LFS sei ein österreichweites Vorzeigeprojekt, in dessen Rahmen heuer bereits die ersten Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung abschließen konnten, sagte Landesrat Martin Gruber (ÖVP).

Die Schulgelder werden für die gesamte jeweilige Ausbildungsdauer für alle Sozialbetreuungsberufe (Fachsozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung) an den SOB-Schulen und die Berufe nach dem GukG (PFA bzw. PA) an den berufsbildenden Schulen übernommen. Prettner sagte, es sei bedauerlich, dass die Mitfinanzierung des Bundes vorerst nur bis 2025 sichergestellt worden sei.

Anspruchberechtigte ab September:

  • Pflegeassistenz (PA) – ein Jahr
  • Fach- bzw. Diplomsozialbetreuung mit Schwerpunkt Altenarbeit (FSOB/DSOB-AA) – ein Jahr im Rahmen der Ausbildung zur Pflegeassistenz (im letzten Ausbildungsjahr)
  • Fach- bzw. Diplomsozialbetreuung mit Schwerpunkt Behindertenarbeit (FSOB/DSOB-BA) – ein Jahr im Rahmen der Ausbildung zur Pflegeassistenz (im letzten Ausbildungsjahr)
  • Pflegefachassistenz (PFA) – zwei Jahre
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP/Bachelor an FH) – drei Jahre
  • Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz im Rahmen des berufsbildenden Schulwesens – für die Dauer der zu absolvierenden Pflichtpraktika
  • Fach- bzw. Diplomsozialbetreuung mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung (FSOB-BB) – ein Jahr (letztes Ausbildungsjahr)
  • Heimhilfen für Dauer der gesetzlichen Pflichtpraktika – zwei Monate