Es war ein Fall, der für Schlagzeilen sorgte. Eine 59 Jahre alte Mitarbeiterin des Wettbüros in Klagenfurt wurde im Mai 2014 mit vorgehaltener Waffe zum Öffnen des Tresors gezwungen. Die drei bewaffneten Täter konnten mit mehr als 30.000 Euro flüchten. Damals war noch von zwei Täter die Rede – mehr dazu in Wettcafé überfallen: Mit Pistole gedroht (kaernten.ORF.at; 23.5.2014).
Von Zeugen zu Unrecht belastet
Der Angeklagte wurde damals von einem Zeugen belastet, der selbst ins Fadenkreuz der Polizei geraten war. Er habe aus Angst den Angeklagten beschuldigt, gab der Zeuge nun vor dem Schöffen-Gericht an und widerrief damit die Aussage von damals.
Die Beweislage reiche nicht für eine Verurteilung aus, sagte Richterin Sabine Götz bei ihrer Urteilsverkündigung. Der Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen. Bisher wurde übrigens in diesem Fall noch niemand verurteilt.