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Chronik

Fahrlässige Tötung: Prozess wieder vertagt

Grob fahrlässige Tötung wird drei Angeklagten nach dem Absturz eines Arbeiters im Dezember 2019 in Wolfsberg vorgeworfen. Auch nach dem zweiten Verhandlungstag am Landesgericht Klagenfurt musste vertagt werden. Die drei Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Der tödliche Unfall liegt zweieinhalb Jahre zurück. Die Firma aus Oberösterreich sollte eine Trocknungsanlage für ein großes Sägewerk in Wolfsberg errichten. In dieser Halle mussten am Dach auch zwei Laufstege errichtet werden, um für die Sicherheit der Arbeiter zu garantieren. Bei der Einrichtung dieser Laufstege betrat ein Arbeiter aus Ungarn ungesichert das Aluminiumdach, brach ein und stürzte sieben Meter tödlich ab – mehr dazu in Prozess wegen fahrlässiger Tötung vertagt (kaernten.ORF.at, 7.4.2022).

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Zweiter Verhandlungstag mit drei Beschuldigten unter Richterin Sabine Götz

Verunglückter war ungesichert am Dach

Sieben Zeugen wurden am Montag stundenlang befragt, um herauszufinden, wer möglicherweise Schuld am Tod des Arbeiters trägt. Dabei stellte sich heraus, dass niemand wusste, wer eigentlich für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich war. Und jeder erzählte eine andere Version.

Schon einmal war es bei derselben Trocknungsanlage zu einem tödlichen Unfall gekommen. Damals stürzte ein Mitarbeiter des Sägewerkes durch das Wellblechdach ab. Der im Dezember 2019 tödlich verunglückte Arbeiter aus Ungarn hatte gemeinsam mit Kollegen den Auftrag einer oberösterreichischen Firma Laufstege in der Zwischendecke der Trocknungsanlage zu errichten, um solche Unfälle in Zukunft zu verhindern. Doch auch der Ungar machte einen Fehltritt und stürzte ab.

Alle drei Beklagten bestreiten Verantwortung

Erstangeklagter ist ein 38 Jahre alter Schlosser aus Oberösterreich mit Wurzeln in der Türkei. Er war Bauleiter für die oberösterreichische Firma und mit drei unterstellten Mitarbeitern, darunter dem später Getöteten, für die Montage der Halle zuständig. Schon am ersten Prozesstag sagte der Mann, er sei nicht für die Sicherheit zuständig gewesen.

Zweitangeklagter ist der Montageleiter, der angab, nie selbst auf der Baustelle in Wolfsberg gewesen zu sein. Er sagte, er habe dem Schlosser mitgeteilt, dass die Arbeiter in sieben Meter Höhe mit einem Seil gesichert werden müssen. Der Bauleiter bestritt vor Gericht, diese Weisung bekommen zu haben. Auch der Drittangeklagte, der Chef der oberösterreichischen Firma, sagte, er fühle sich der grob fahrlässigen Tötung nicht schuldig.

Auch Zeugen brachten keine Klarheit

Am Montag wurden Zeugen befragt, die an einer Besprechung zur Baustelle in Wolfsberg teilgenommen hatten. Die einen sagten, dabei habe es die Weisung des Montageleiters an den Bauleiter gegeben, andere wiederum gaben an, es sei bei der Onlinekonferenz nicht um die Sicherheit gegangen.

Zur Einvernahme weiterer Zeugen wurde der Prozess von Richterin Sabine Götz auf Ende August vertagt.