Nach dem Grundsatzbeschluss im Vorjahr geht es nun um die Details im Gesetz. Dieses soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Die Politik bekannte sich ja bereits grundsätzlich zum Schutz von öffentlichen Seegrundstücken. Den Zugang für alle Menschen zu sichern wird auch in die Landesverfassung aufgenommen.
Polesnik: „Verkauf weiterhin möglich“
Nun gibt es aber Kritik von den Initiatoren des Volksbegehrens. Die öffentlichen Seegrundstücke würden gar nicht ausreichend geschützt, sogar ein Verkauf wäre weiterhin möglich, sagte Walter Polesnik, der sich gemeinsam mit Gerhard Godescha für das Volksbegehren stark machte. Bei einem Wert bis zu 100.000 Euro könne der Verkauf allein vom Vorstand beschlossen werden. Über 100.000 Euro müsste die Landesregierung entscheiden, so Polesnik. Aber Zustimmung heiße, dass ein Verkauf prinzipiell möglich sei.
Polesnik sagte, dass er deshalb nicht lockerlassen und sich weiterhin für ein Verkaufsverbot einsetzen wolle. „Wenn aber ein Gesetz diese Seeufergrundstücke schützen würde, dann kann die Landesregierung nicht ohne weiteres einem Verkauf zustimmen, weil diese dann durch ein Gesetz geschützt werden“, sagte Polesnik.
Politik wird mit Einwänden konfrontiert
Was die Initiatoren des Volksbegehren besonders ärgert sei, dass es noch vor wenigen Wochen geheißen habe, kein Quadratmeter Seegrund im Besitz des Landes dürfe künftig verkauft werden.
Ihre Stellungnahme reichten die Initiatoren im Zuge der Begutachtung ein. Am Donnerstag tagt der zuständige Landtagsausschuss. Da wird die Politik mit den Einwänden der beiden konfrontiert.