Prozess wegen Messerattacke auf Frau
APA/Peter Lindner
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Chronik

Messerangriff: Armenier wird eingewiesen

Im Jänner hat ein 28-jähriger Armenier mehrmals mit einem Küchenmesser auf eine Passantin eingestochen und sie schwerstens verletzt. Am Mittwoch wurde die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher von einem Geschworenensenat beschlossen.

Der Angreifer ist unzurechnungsfähig, zu diesem Schluss kam der gerichtliche Sachverständige. Er bescheinigte dem Mann aus Armenien eine paranoide Schizophrenie zum Tatzeitpunkt. Daher wurde keine Anklage wegen Mordversuchs erhoben. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig aus, sie kamen zu dem Entschluss, dass der Mann sein Opfer habe töten wollen. Ebenso einhellig fiel die Entscheidung, dass der Mann zur Tatzeit zurechnungsunfähig war. Wie Richterin Roßmann sagte, gebe es wegen der Gefährlichkeit des Mannes keine Alternativen zu einer Einweisung. Weder Verteidiger noch Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab.

Prozess um Einweisung nach Messerattacke

Prozess gegen einen nicht zurechnungsfähigen Armenier, der eine Frau in Klagenfurt mit 50 Messerstichen lebensgefährlich verletzte. Vor Gericht muss er sich aber nicht als Angeklagter, sondern Betroffener verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

„Durch glückliche Umstände überlebt“

Der Armenier hatte der ihm unbekannten 62-jährigen Frau dutzende Stiche in Richtung Kopf, Hals und Schultern versetzt. Ein Passant kam der Frau zu Hilfe, sie überlebte. Wie Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth sagte, sei es nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass die 62-Jährige überlebt hat: „Sie war dick angezogen, hat versucht, sich zu schützen, und Passanten sind eingeschritten.“

Der 29-Jährige war nach der Tat geflüchtet, stellte sich aber später der Polizei. Die Tat sei keine Kurzschlussreaktion gewesen: Er hatte das Küchenmesser mit 15 Zentimetern Klingenlänge aus seiner Wohnung mitgenommen, um jemanden anzugreifen, berief sich die Staatsanwältin auf seine Angaben vor der Polizei.

Angeklagter: Wollte in Anstalt kommen

Dass die Tat keine Kurzschlussreaktion war, bestätigte der heute 29-Jährige auch in ruhigem Ton vor dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann: „Ich bekenne mich nicht schuldig. Das AMS hat solche Umstände geschaffen, dass ich gezwungen war, so zu reagieren, um mein Leben zu retten.“ Ihm sei das Geld gestrichen worden, er wäre „fast verhungert“. Er habe keine andere Wahl gesehen, als die Frau mit einem Messer zu verletzen, „damit ich in eine Anstalt komme und mit Essen versorgt werde“. Töten habe er die Frau jedoch nicht wollen, sagte er in der Verhandlung, anders als vor der Polizei: „Ich war vorsichtig.“

Die Aussage des 62-jährigen Opfers wurde im Gerichtssaal verlesen, um der Frau eine neuerliche Aussage zu ersparen. Sie gab an, aus heiterem Himmel von hinten angegriffen worden zu sein. Auch ein Video der Tat wurde gezeigt.

Prinz oder König im nahen Osten

Der psychiatrische Sachverständige Franz Schautzer hatte den Armenier untersucht und gab Einblick in dessen Psyche. So habe dieser ihm erzählt, dass er Prinz oder König sei und im Auftrag von Regierungen aus dem Nahen Osten stehe, die ihn zum Weltherrscher aufbauen wollten. Der Bruder des Mannes habe immer wieder den psychiatrischen Krisendienst alarmiert, bereits 2018 war der Betroffene bei der Polizei um anzuzeigen, dass er verfolgt und durch Hypnose beeinflusst werde.

Die schwere Erkrankung des Mannes sei verbunden mit einer psychotischen Einengung, ausgeprägten Denkstörungen und wahnhaftem Denken. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sei davon auszugehen, dass der 29-Jährige erneut „ähnliche Taten bis hin zum Mord“ begehen würde, sagte Schautzer. Nicht zuletzt fehle die Krankheitseinsicht. Im Prozessverlauf hatte der Armenier immer wieder betont, dass er psychisch absolut gesund sei und keine Medikamente brauche. So auch nach den Ausführungen Schautzers: Dessen Gutachten sei „von vorne bis hinten falsch“, ließ er die Dolmetscherin übersetzen.