Gericht

SS-Uniform gebastelt: Zehn Monate bedingt

Ein 36-jähriger Unteroffizier ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne zu zehn Monaten bedingter Haft und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Unter anderem hatte er sich eine SS-Uniform gebastelt und den Hitlergruß gezeigt.

Der Mann soll dreimal den Hitlergruß gezeigt, sich eine SS-Uniform gebastelt und diverse Gegenstände aus der NS-Zeit gesammelt haben, wozu er geständig war. Im November des Vorjahres fand bei dem Angeklagten eine Hausdurchsuchung statt. Zunächst wurden nur wenige verdächtige Gegenstände gefunden. Doch schließlich brachte der 36-Jährige die Ermittler zu einer Kiste, die er bei seiner Schwiegermutter versteckt hatte.

Von Großvater und Urgroßvater beeinflusst

Die hatte es in sich: Zahlreiche nationalsozialistische Abzeichen, Hakenkreuzfahnen, Propagandamaterial, Nazi-Geschirr und viele weitere Wehrmachtsgegenstände befanden sich darin. Außerdem hatte er sich eine eigene SS-Uniform genäht, in dieser posiert und sich fotografiert. Auch hatte er sich eine nationalsozialistische Urkunde auf seinen Namen ausgestellt, mit dem Dienstgrad Obersturmbannführer. Viele dieser Dinge hatte er von seinen Groß- und Urgroßvätern bekommen, sagte der Angeklagte vor Richterin Michaela Sanin aus.

Einiges hatte er aber auch dazu gekauft, irgendwann habe ihn die Sammelleidenschaft gepackt. Er sei mit den Geschichten aus dem Zweiten Weltkrieg aufgewachsen, sein Großvater und Urgroßvater, beide damals Wehrmachtssoldaten, hätten die Zeit verharmlost. Der 36-Jährige zeigte sich geständig und reumütig, er habe sich schon in den vergangenen Jahren kritisch mit der NS-Zeit befasst, sagte er. Er sei froh gewesen, dass das ganze Zeug im Zuge der Hausdurchsuchung endlich weggekommen sei.

Geschworenen einig im Schuldspruch

Warum er dann dreimal öffentlich den Hitlergruß auf einem Sportplatz bzw. einer Wiener Kaserne gezeigt habe, wollte die beisitzende Richterin Ute Lambauer wissen. Das wisse er nicht mehr, er sei betrunken gewesen, so die Antwort. Ein Bekannter des Angeklagten berichtete als Zeuge von einem Besuch, bei dem ihm der 36-Jährige viele NS-Gegenstände gezeigt, und von seinem Stolz auf den Großvater erzählt habe. Beim Hitlergruß in der Fußballkabine war der Zeuge ebenfalls dabei. Aufgeregt habe sich damals niemand der zumindest elf Anwesenden, auch er selbst nicht. „Ich hab mir nichts dabei gedacht“, so der Zeuge.

Staatsanwältin Doris Wieser sagte, auf den Datenträgern des Angeklagten seien etliche nationalsozialistische Bilder gefunden worden. Wenn man sich den Suchverlauf ansehe, könne man keinen kritischen Umgang mit der NS-Zeit erkennen. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten schließlich einstimmig schuldig. Er wurde zu zehn Monaten bedingter Haft und zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.