Ende 2018 zerstörte ein Sturmtief in den beiden Gemeinden viel Waldbestand. Die Folgen seien noch sichtbar und ein idealer Lebensraum für Borkenkäfer. Ganz genau und regelmäßig müssen die Waldbesitzer ihren Holzbestand untersuchen, um festzustellen, ob der Fichtenborkenkäfer sein Unwesen treibt, so lautet die Verordnung.
Strafen bis zu 7.300 Euro
Gebe es Stellen, wo eine Vermehrung wahrgenommen wird, müsse man das unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Hermagor und der Bezirksforstinspektion melden. Außerdem, so die Verordnung, muss geschlägertes Holz, sofern es nicht binnen drei Tagen nach Fällung mit einem Farbzusatz erkennbar beschriftet wurde, binnen 14 Tagen entrindet oder aus dem Wald abgeführt werden.
Befallenes Holz muss unverzüglich aufgearbeitet werden, gelingt das nicht, dann ist das sofort der Bezirksforstinspektion zu melden. Zuwiderhandeln wird mit einer Geldstrafe bis zu 7300 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.