Chronik

Maßnahmen gegen Borkenkäfervermehrung

Die Gemeinden Lesachtal und Kötschach-Mauthen treffen Vorkehrungen gegen eine Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer. Per Verordnung werden die Waldbesitzer aufgefordert, befallenes und geschlägertes Holz so rasch wie möglich aus dem Wald zu bringen, andernfalls drohen Strafen.

Ende 2018 zerstörte ein Sturmtief in den beiden Gemeinden viel Waldbestand. Die Folgen seien noch sichtbar und ein idealer Lebensraum für Borkenkäfer. Ganz genau und regelmäßig müssen die Waldbesitzer ihren Holzbestand untersuchen, um festzustellen, ob der Fichtenborkenkäfer sein Unwesen treibt, so lautet die Verordnung.

Strafen bis zu 7.300 Euro

Gebe es Stellen, wo eine Vermehrung wahrgenommen wird, müsse man das unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Hermagor und der Bezirksforstinspektion melden. Außerdem, so die Verordnung, muss geschlägertes Holz, sofern es nicht binnen drei Tagen nach Fällung mit einem Farbzusatz erkennbar beschriftet wurde, binnen 14 Tagen entrindet oder aus dem Wald abgeführt werden.

Befallenes Holz muss unverzüglich aufgearbeitet werden, gelingt das nicht, dann ist das sofort der Bezirksforstinspektion zu melden. Zuwiderhandeln wird mit einer Geldstrafe bis zu 7300 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.