Otter auf Felsen
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Umwelt

WWF: Kärnten Schlusslicht bei Artenschutz

Die Natur- und Tierschutzorganisation WWF hat einen Artenschutz-Check gemacht. Demnach gebe es in Kärnten kaum Fortschritte beim Management geschützter Tierarten. Hingegen würden Eingriffe bei Biber, Luchs, Wolf und Otter den Bestand dezimieren. Der zuständige Landesrat bestreitet das und spricht von „Lügen“.

Kärnten sei das Schlusslicht im heimischen Artenschutz, heißt es in der Aussendung der Natur- und Tierschutzorganisation World Wide Fund For Nature (WWF). Das seien lauter Falschmeldungen, heißt es dazu aus dem Büro von Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP). Zu behaupten, Fischotter oder Biber wären in Kärnten gefährdet, sei „eine bewusste Lüge“ des WWF.

Beide Populationen steigen in Kärnten seit Jahren rasant an, heißt es vom Land. Ohne moderate Eingriffe sei dieses Problem nicht in den Griff zu bekommen. Sowohl die Biber- als auch die Fischotterverordnung seien an ein genaues Monitoring durch Wildbiologen gekoppelt und jeder Eingriff werde streng und genau dokumentiert, so Gruber.

Vorwurf des fehlenden Monitorings

Ein weiterer Vorwurf des WWF laute, dass bei Luchs und Wolf ein systematisches Monitoring fehle. Es gebe rechtswidrige Abschussbestrebungen und fehlende Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel Herdenschutzmaßnahmen.

Das Management der großen Beutegreifer, Wolf, Bär und Luchs werde österreichweit koordiniert, da diese Tiere ja länderübergreifend unterwegs seien, heißt es dazu aus dem Büro Gruber. Die per DNA nachgewiesenen Beutegreifer in Kärnten werden aber selbstverständlich beim Land Kärnten dokumentiert, ebenso jede gemeldete Sichtung. Jeder gemeldete und begutachtete Riss, alle Daten werden an das Österreichzentrum weitergegeben.

„Herdenschutz auf Almen unzumutbar“

Die Umsetzbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen auf Kärntner Almen sei genau geprüft und als unzumutbar verneint worden. Außerdem hätten Herdenschutzprojekte in anderen Ländern zu keiner Verringerung der Wolfsrisse geführt, so die Stellungnahme aus dem Büro des Jagdreferenten.

Auf die Aussage des WWF, dass die Europäische Kommission aufgrund der EU-rechtswidrigen Verordnung und fehlender Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen erste Schritte eingeleitet habe, entgegnete Jagdreferent Gruber, dass dies „völlig falsch“ sei. Die Wolfsverordnung sei im Einklang mit Unionsrecht und unter der Mitwirkung von Verfassungs- und Jagdrechtsexperten erlassen worden.

Gruber: „Auskunftsersuchen fristgerecht beantwortet“

Der WWF verschweige immer wieder die Tatsache, dass auch das EU-Recht Entnahmen in Einzelfällen zulasse. Es seien seitens der EU-Kommission auch keine Schritte gegen Kärnten eingeleitet worden. Es gab lediglich ein Auskunftsersuchen mit Detailfragen zur Wolfsverordnung, welches fristgerecht beantwortet wurde.