Der 32-jährige stellte seinen Nachbarn in dessen Hauseinfahrt aufgrund eines erst kürzlich ereigneten Vorfalls zur Rede. Er nötigte seinen Nachbarn, indem er diesem mehrmals mit Schlägen drohte, sollte der 31-jährige ihn sowie dessen Familie nicht in Ruhe lassen.
Drohungen und Schläge
Der jüngere behauptete, dass er vom 32-jährigen mit der flachen Hand gegen das Gesicht geschlagen wurde. Dadurch kam er zu Sturz und zog sich dabei eine Kopfverletzung am Hinterkopf, sowie eine Schnittwunde am rechten Oberarm zu. Im Anschluss drohte der 32-jährige seinen Nachbarn mit weiteren Repressalien, sollte er dessen Grundstück nochmals betreten. Das gesamte Gespräch wurde von 31-jährigen mittels Tonaufnahmen aufgezeichnet und den alarmierten Beamten vorgespielt.
Vorläufiges Waffenverbot
Der 31-jährige klagte über Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit, sowie Schmerzen im Kieferbereich und dem rechten Oberarm. Er wurde nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst ins Spital gebracht. Gegen den 32-jährigen wurde ein vorläufiges Waffenverbot erlassen und die waffenrechtlichen Dokumente sowie eine Faustfeuerwaffe samt Munition abgenommen. Er wurde von der Staatsanwaltschaft angezeigt.