Angeklagter vor Gericht
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Chronik

Eigene Tochter missbraucht: Zwölf Jahre Haft

Am Klagenfurter Landesgericht ist am Donnerstag ein ehemaliger Kindergartenhelfer, nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hat seine eigene Tochter und deren Freundin missbraucht. Zudem wurden tausende Kinderpornos und Fotos sichergestellt.

Der 37-jährige ehemalige Kindergartenhelfer musste sich nicht zum ersten Mal vor Gericht verantworten. Insgesamt hat er acht Vorstrafen, zuletzt 2019 wegen pornografischer Darstellung von Minderjährigen. Damals wurde er zu einer unbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Im Jänner 2022 wurde er erneut angezeigt. Bei einer Hausdurchsuchung wurden unter zahlreichen Kinderpornos auch Fotos der eigenen Tochter gefunden, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung hindeuteten.

Eigene Tochter missbraucht: Zwölf Jahre Haft

Am Klagenfurter Landesgericht ist am Donnerstag ein ehemaliger Kindergartenhelfer, nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er hat seine eigene Tochter und deren Freundin missbraucht. Zudem wurden tausende Kinderpornos und Fotos sichergestellt.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der Angeklagte bekannte sich gegenüber dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi schuldig. „Ich möchte, dass meiner Tochter geglaubt wird und dass sie hoffentlich damit abschließen kann“, erklärte er. Von der Vergewaltigung und dem sexuellen Missbrauch war jedoch nicht nur die Tochter betroffen, sondern auch das Nachbarsmädchen, das im Volksschulalter zu Besuch gekommen war. Auch das gab der Angeklagten zu.

Tochter benötigt Familienintensivbetreuung

Die Tochter des 37-Jährigen leidet seit den Übergriffen an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, die das Leben der inzwischen 17-Jährigen stark einschränkt. Sie nimmt derzeit die Familienintensivbetreuung in Anspruch. Die Sachverständige Tamara Hadrawa sprach von „schweren seelischen Schmerzen“, die es ihr nicht ermöglichen, einen normalen Tagesablauf zu haben.

Neben der Haftstrafe wurde der Angeklagte auch zur Zahlung eines Teilschmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Der Verteidiger des Angeklagten sowie Staatsanwältin Sandra Agnoli gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.