Adler auf dem Landesgericht
ORF
ORF
Chronik

Mordversuch und Brandstiftung: Haft

Eine 31 Jahre alte Russin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu 14 Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Ihr wurden versuchter Mord und Brandstiftung vorgeworfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 9. August des Vorjahres hatte die Frau in einem Mehrparteienwohnhaus in Villach das Feuer gelegt, das beinahe zu einer Katastrophe geworden wäre, hätte nicht ein Nachbarmädchen das Feuer entdeckt und die Rettungskette in Gang gesetzt. In der Wohnung, vor der die Angeklagte zehn Liter Benzin ausschüttete und mit Zündhölzern in Brand setzte, schliefen zu diesem Zeitpunkt ihr Ehemann und ihre vier Kinder.

Prozess: Mordversuch und Brandstiftung

Eine 31 Jahre alte Russin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu 14 Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Ihr wurden versuchter Mord und Brandstiftung vorgeworfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ehemann verweigerte Aussage

Am Mittwoch, dem zweiten Prozesstag, sagte ein Brandsachverständiger aus, dass es wohl nur Minuten gedauert hätte, bis das Feuer unkontrollierbar gewesen wäre.

Der Ehemann aus Tschetschenien wollte auch am Mittwoch nicht aussagen. Er verzichte laut dem Privatbeteiligtenvertreter auch auf Schmerzensgeld. Die Angeklagte sagte, sie sei vor der Tat von dem Mann geschlagen und vergewaltigt worden.

Angeklagte verstrickte sich in Widersprüche

Die 31-Jährige widersprach sich während der beiden Verhandlungstage mehrfach und war auch bei ihrem Schlusswort vor dem Urteilsspruch unklar. Sie zeigte sich zwar reumütig und bekannte sich der Brandstiftung und des Mordversuchs am Ehemann schuldig, sagte aber im gleichen Satz, dass es nicht ihr Ziel gewesen sei, jemanden zu töten.

Die Geschworenen sahen im Wahrspruch den Mordversuch am Ehemann, sowie auch die versuchte Brandstiftung mit 8:0 Stimmen als gegeben an. Den Vorsatz, dass die Frau auch ihre Kinder töten wollte, jedoch nicht.

Drei Tage Bedenkzeit erbeten

Der Strafrahmen für dieses Kapitalverbrechen beträgt zehn bis 20 Jahre. Die Frau wurde am Mittwoch zu 14 Jahren Haft verurteilt. Angesichts der Entscheidung der Geschworenen erbat sich die gebürtige Russin drei Tage Bedenkzeit. Seitens der Staatsanwaltschaft gab es keine Erklärung. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.