Stromzähler
APA/dpa/Zentralbild/Jens Büttner
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Chronik

Offene Fragen zum Energiebonus

Jeder Haushalt hat einen Energiegutschein in Höhe von 150 Euro erhalten. Um ihn einlösen zu können, braucht man einen eigenen Stromvertrag und muss auch den Zählpunkt eingeben. Das ist aber in vielen Häusern nicht der Fall, auch wenn es getrennte Wohneinheiten gibt.

Bei Familien, die in einem Haus in getrennten Wohneinheiten leben gibt es oft nur einen Zähler. Damit kann auch nur ein Gutschein in Anspruch genommen werden. Betroffen ist davon Familie Ressar in Köttmannsdorf. Es gibt im Haus zwei Haushalte, zwei Hausnummern, zwei Energiegutscheine, aber nur einer kann eingelöst werden. Melitta Ressar wohnt mit ihrer Tochter im Haus.

Offene Fragen bei Energiebonus

Um die Bevölkerung bei den steigenden Energiekosten zu entlasten, hat jeder österreichische Haushalt in den letzten Wochen einen Energiegutschein im Wert von 150 Euro zugeschickt bekommen. Viele Fragen sind noch offen.

Anspruch wäre vorhanden

Weil Mutter und Tochter klar unter der vorgegeben Einkommensgrenze von je 55.000 Brutto jährlich liegen, hätten beide Anspruch auf die 150 Euro Teuerungsausgleich für steigende Energiekosten. Allerdings läuft der Strom im Hause Ressar über einen Zähler, daher bekommen beide Frauen laut Auskunft von Ministerium und KELAG zusammen nur 150 Euro.

In der Arbeiterkammer Kärnten ist Patrizia Saurer in den letzten Wochen mit mehr als 100 Anfragen rund um den Energiegutschein befasst: „Das sind vor allem Leute, die keinen Stromzähler auf sich angemeldet haben. Das sind Mieter in Wohnungen mit Subzähler, die vom Vermieter abgerechnet werden oder auch Mieter von Kleinstwohnungen mit Strompauschale.“

„Bedingungen auf dem Land anders“

Dass die Bundesregierung den Energiebonus mit einem aufrechten Stromvertrag verknüpft ist für Saurer nicht ganz nachvollziehbar: „Wahrscheinlich ist davon ausgegangen worden, dass jeder Haushalt einen eigenen Stromzähler hat, wie es in einer Großstadt üblich ist. Nur am Land schauen die Bedingungen anders aus, da Wohnen Familien unter einem Dach in eigenen Wohnungen mit einem Stromliefervertrag.“

Eine Lösung zeichnet sich derzeit nicht ab, seitens der Arbeiterkammer gibt es aber eine Appell an die Bundesregierung, die Kriterien zu ändern. Melitta Ressar bildete sich ihre Meinung zum Energiegutschein schon. Die Gesetze seien offenbar überhaupt nicht überdacht worden, sagte sie. Einen zweiten Stromzähler will Familie Ressar jedenfalls nicht einbauen, er würde auch deutlich mehr als 150 Euro kosten.

Weitere Voraussetzungen

Um den Bonus zu erhalten muss bestätigt werden, dass die Einkünfte des Haushalts 55.000 Euro bei Einzelpersonen und 110.000 Euro bei Mehrpersonenhaushalten nicht übersteigen. Man muss auch bestätigen, dass der Stromlieferungsvertrag auf den eigenen Namen läuft.